09.04.2014, 11:49
Hallo!
Wenn jemand einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen will bzw. muss, weiß er in der Regel nicht, was auf ihn zukommt, wie das alles rechtlich ist, was zu beachten ist, es fällt schwer, die Formulare auszufüllen...
Ich möchte deshalb einige grundlegende Informationen und Links zur Thematik zusammenfassen, um einen Überblick zu geben.
Das Renten-ABC
Über 150 Fachbegriffe
> Was steckt hinter den Begriffen?
> Welche weiteren Informationen Sie erhalten können
Das Renten-Lexikon Von Altersgrenze bis Zeitrente-Das Rentenlexikon
Merkblatt Das Rentenantragsverfahren
Rente bei teilweiser Erwerbsminderung
Rente bei voller Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente - Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Rentenversicherung-Verlässlicher Partner von Anfang an (leider sind das oft nur schöne Worte). Da ist auch ein Kapitel zur EM-Rente drin.
Erwerbsminderungsrente-Das Netz für alle Fälle
Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen
Rentner und ihre Krankenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Erwerbsminderungsrentner-soviel können Sie dazuverdienen
Rente und Scheidung (Versorgungsausgleich)
Wichtig zu wissen ist, dass die Gesetzliche Rentenversicherung wie alle Versicherungsträger laut zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet ist.
Auskunftspflicht
Adressen von Beratungsstellen, Gemeinsame Reha-Service-Stellen sowie Versichertenberater und Versichertenälteste, in der Nähe, wo man sich beraten lassen kannst, findet man hier:
Suche nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberatern/-ältesten
kostenloses Servicetelefon
Onlinie-Terminvereinbarung
Welcher Versicherungsträger ist zuständig
Kommunikation mit der DRV
Wenn man wissen möchte, ob man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt und wie hoch die Brutto-Rente in etwa sein wird, kann man bei der DRV eine Renteninformation anfordern.
Die Renteninformation-Mehr wissen
Konto-Information
Man kann den Antrag auch direkt in einer Geschäftsstelle stellen, mir hat der Sachbearbeiter die Fragen vorgelesen, die Antworten gleich am PC eingegeben und den Antrag dann sofort online nach Berlin geschickt, ein Formular über meine Beschäftigungsverhältnisse musste ich dann noch nachreichen.
Es ist sinnvoll, zum Termin alle Versicherungsunterlagen mitzunehmen, auch wenn die das im Prinzip alles im Computersystem haben.
Antragsformulare Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner
Komplettpaket verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Weitergewährungsantrag)
Anträge online stellen
In der Regel wird man während des Rentenverfahrens zu mindestens einem Gutachter geschickt. Leider läuft es dort oft nicht so, wie es sollte, deshalb ist es sinnvoll, vorher zu wissen, was einen ungefähr erwarten könnte und dort nicht ganz unvorbereitet hinzugehen.
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Auf S. 5 steht was Interessantes:
Sollte eine Begutachtung bevorstehen, ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.
Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird. Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.
Zusammenfassung von http://www.krank-ohne-rente.de -Beiträgen zum Thema Begutachtung
Begutachtung von Schmerzen
(nur mit Registrierung lesbar, Übertragung hierher für alle lesbar schwierig, zumal die Texte nicht alle von mir sind, Urheberrecht)
Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Verhalten beim Gutachter Merkblatt für Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten
Leitlinien zur Sozialmedizinischen Beurteilung diverser Erkrankungen zum Download
Ärztliche Begutachtung in der Psychosomatik und Psychotherapeutischen
Medizin - Sozialrechtsfragen (Auszug)
Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)
Das ärztliche Gutachten für die gesetzlicher Rentenversicherung-Hinweise zur Begutachtung
Es ist nicht leicht, Erwerbsminderungsrente zu bekommen, aber lasst Euch nicht einschüchtern und abwimmeln, wehrt Euch bei Ablehnung! Dazu bitte auch mal hier http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic...6426#p6426 das blau geschriebene lesen!
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " (Bertold Brecht)
Liebe Grüße
Annette
Wenn jemand einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen will bzw. muss, weiß er in der Regel nicht, was auf ihn zukommt, wie das alles rechtlich ist, was zu beachten ist, es fällt schwer, die Formulare auszufüllen...
Ich möchte deshalb einige grundlegende Informationen und Links zur Thematik zusammenfassen, um einen Überblick zu geben.
Das Renten-ABC
Über 150 Fachbegriffe
> Was steckt hinter den Begriffen?
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Das Renten-Lexikon Von Altersgrenze bis Zeitrente-Das Rentenlexikon
Merkblatt Das Rentenantragsverfahren
Rente bei teilweiser Erwerbsminderung
Rente bei voller Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente - Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Rentenversicherung-Verlässlicher Partner von Anfang an (leider sind das oft nur schöne Worte). Da ist auch ein Kapitel zur EM-Rente drin.
Erwerbsminderungsrente-Das Netz für alle Fälle
Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen
Rentner und ihre Krankenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
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Rente und Scheidung (Versorgungsausgleich)
Wichtig zu wissen ist, dass die Gesetzliche Rentenversicherung wie alle Versicherungsträger laut zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet ist.
Auskunftspflicht
Adressen von Beratungsstellen, Gemeinsame Reha-Service-Stellen sowie Versichertenberater und Versichertenälteste, in der Nähe, wo man sich beraten lassen kannst, findet man hier:
Suche nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberatern/-ältesten
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Welcher Versicherungsträger ist zuständig
Kommunikation mit der DRV
Wenn man wissen möchte, ob man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt und wie hoch die Brutto-Rente in etwa sein wird, kann man bei der DRV eine Renteninformation anfordern.
Die Renteninformation-Mehr wissen
Konto-Information
Man kann den Antrag auch direkt in einer Geschäftsstelle stellen, mir hat der Sachbearbeiter die Fragen vorgelesen, die Antworten gleich am PC eingegeben und den Antrag dann sofort online nach Berlin geschickt, ein Formular über meine Beschäftigungsverhältnisse musste ich dann noch nachreichen.
Es ist sinnvoll, zum Termin alle Versicherungsunterlagen mitzunehmen, auch wenn die das im Prinzip alles im Computersystem haben.
Antragsformulare Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner
Komplettpaket verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Weitergewährungsantrag)
Anträge online stellen
In der Regel wird man während des Rentenverfahrens zu mindestens einem Gutachter geschickt. Leider läuft es dort oft nicht so, wie es sollte, deshalb ist es sinnvoll, vorher zu wissen, was einen ungefähr erwarten könnte und dort nicht ganz unvorbereitet hinzugehen.
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Auf S. 5 steht was Interessantes:
Sollte eine Begutachtung bevorstehen, ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.
Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird. Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.
Zusammenfassung von http://www.krank-ohne-rente.de -Beiträgen zum Thema Begutachtung
Begutachtung von Schmerzen
(nur mit Registrierung lesbar, Übertragung hierher für alle lesbar schwierig, zumal die Texte nicht alle von mir sind, Urheberrecht)
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Verhalten beim Gutachter Merkblatt für Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten
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Ärztliche Begutachtung in der Psychosomatik und Psychotherapeutischen
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Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)
Das ärztliche Gutachten für die gesetzlicher Rentenversicherung-Hinweise zur Begutachtung
Es ist nicht leicht, Erwerbsminderungsrente zu bekommen, aber lasst Euch nicht einschüchtern und abwimmeln, wehrt Euch bei Ablehnung! Dazu bitte auch mal hier http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic...6426#p6426 das blau geschriebene lesen!
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " (Bertold Brecht)
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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