04.05.2017, 17:14
Hallo Zusammen
befinde mich momentan etwas in der Zwickmühle.
Aktuelle Situation:
Ich habe vor kurzem Erwerbsminderungsrente beantragt. Dazu musste ich vorher zu einem medizinischen Gutachten (Psychologin). Sie hat mir gesagt das ich in meinem jetzigen Zustand nicht Auto fahren oder arbeiten kann.
Nun kam vor zwei Wochen von der deutschen Rentenversicherung dass ich für 3h am Tag arbeitsfähig bin laut medizinischer Beurteilung. Ob das jetzt die Beurteilung vom medizinischen Gutachten oder von einem anderen Arzt ist weiß ich nicht.
Leider bin ich dazu überhaupt noch nicht in der Lage. Kann noch kein Auto fahren wegen Wahrnehmungsstörungen und zur Arbeit muss ich mit dem Auto fahren. Alternativ wäre mit dem Bus, das dauert dann aber 4h mit Hin- und Rückfahrt dann kann man aber nicht mehr erwarten das ich 3h am Stück arbeiten soll.
Und auch wegen der täglichen Schlaflosigkeit bin ich tagsüber körperlich ziemlich eingeschränkt in der Leistungsfähigkeit.
Mein Beruf ist Krankenschwester im Krankenhaus.
Heute habe ich nun bei der Ärztin angerufen die das medizinische Gutachten gemacht hat ob ich denn eine Kopie davon haben kann weil ich nämlich einen Wiederruf einlegen will. Daraufhin hieß es nein das sei nur für die Rentenversicherung bestimmt.
Meine Frage habe ich ein Anspruch auf das medizinische Gutachten?
Und kann die Rentenversicherung mich zur Arbeit zwingen auch wenn ich körperlich dazu noch nicht in der Lage bin?
(ein paar Tage würde ich das vielleicht packen, dann wird aber nix mehr gehen mit der Arbeit. Das ist doch auch nicht Sinn und Zweck des arbeitens!)
Grüße korri
befinde mich momentan etwas in der Zwickmühle.
Aktuelle Situation:
Ich habe vor kurzem Erwerbsminderungsrente beantragt. Dazu musste ich vorher zu einem medizinischen Gutachten (Psychologin). Sie hat mir gesagt das ich in meinem jetzigen Zustand nicht Auto fahren oder arbeiten kann.
Nun kam vor zwei Wochen von der deutschen Rentenversicherung dass ich für 3h am Tag arbeitsfähig bin laut medizinischer Beurteilung. Ob das jetzt die Beurteilung vom medizinischen Gutachten oder von einem anderen Arzt ist weiß ich nicht.
Leider bin ich dazu überhaupt noch nicht in der Lage. Kann noch kein Auto fahren wegen Wahrnehmungsstörungen und zur Arbeit muss ich mit dem Auto fahren. Alternativ wäre mit dem Bus, das dauert dann aber 4h mit Hin- und Rückfahrt dann kann man aber nicht mehr erwarten das ich 3h am Stück arbeiten soll.
Und auch wegen der täglichen Schlaflosigkeit bin ich tagsüber körperlich ziemlich eingeschränkt in der Leistungsfähigkeit.
Mein Beruf ist Krankenschwester im Krankenhaus.
Heute habe ich nun bei der Ärztin angerufen die das medizinische Gutachten gemacht hat ob ich denn eine Kopie davon haben kann weil ich nämlich einen Wiederruf einlegen will. Daraufhin hieß es nein das sei nur für die Rentenversicherung bestimmt.
Meine Frage habe ich ein Anspruch auf das medizinische Gutachten?
Und kann die Rentenversicherung mich zur Arbeit zwingen auch wenn ich körperlich dazu noch nicht in der Lage bin?
(ein paar Tage würde ich das vielleicht packen, dann wird aber nix mehr gehen mit der Arbeit. Das ist doch auch nicht Sinn und Zweck des arbeitens!)
Grüße korri