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Informationen zur Klage beim Sozialgericht
#11

1)
Hallo und einen hoffentlich schönen Montag wünsche ich Euch. Ich denke auch hier passt mein Beitrag ganz gut hin und stelle ihn auch unter dieser Ruprik nochmal ein. Sozialgericht und Gutachten:

Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein paar Links zusammen zu stellen und markante Stellen heraus zu arbeiten. Es geht um Gutachten und darum, dass es vollkommen legitim ist einen Zeugen oder eine vertraute Person mit dabei haben zu wollen! Denn das wird ja gern immer abgeschmettert. Und das ist grundsätzlich nicht einfach so *schnipp" wie diese hohen Herrschaften es uns machtvoll suggerieren: Ein Nein und Du hast zu kuschen. Das ist falsch! Ihr dürft, könnt und müsst Euch widersetzen.

Ich starte mal mit diesem folgenden Link:
Der erste Satz sagt direkt schon Einiges aus. Denn genau so und nicht anders wird da oft verfahren! Mit Fragen die mitunter auch einfach unverschämt sind. Insbesondere dann, wenn es mal wieder ein Gutachten ist welches letztendlich nur psychiatrisch ist. Und DAS wird vorher nämlich meistens so explizit nicht genannt!

>>> DENN ANGESICHTES DER TIEF IN DIE PERSÖNLICHKEIT UND MENSCHENWÜRDE DES ZU UNTERSUCHENDEN EINGREIFENDE BEWEISAUFNAHME DURCH EINEN ÄRTZLICHEN SACHVERSTÄNDIGEN KANN - SELBST AUS UNSACHLICHEN GRÜNDEN - EINE BEGLEITUNG DURCH EINE VERTRAUENSPERSON BEI DER UNTERSUCHUNG GERECHTFERTIGT SEIN ::::: Dann mag zwar der Sachverständige die Untersuchung ablehnen, wenn er hierfür sachliche Argumente hat. Wenn er sie aber nicht durchführen will, weil in Anwesenheit einer Vertrauensperson des zu Untersuchenden nicht das "notwendige Vertrauensverhältnis" hergestellt werden könne und eine "ordnungsgemäße Begutachtung" so nicht möglich sei, wie der vom Sozialgericht bestellte Sachverständige ohne weitere überzeugende sachliche Begründung in den Telefaxen vom 01.12.2005 mitgeteilt hat, dürfte das Misstrauens des zu Untersuchenden in DIE OBJEKTIVITÄT des Sachverständigen nachvollziehbar und
der Sachverständige damit ausgeschlossen sein <<<


http://www.dystonie-forum.de/viewtopic.php?t=762



2)
Auszug:
>>> Die Begründung ließt sich wie Vernunft und Verstand. Gar so als ob diese in der Entscheidung die übergeordnete Rolle einnahm. Meistens ist es so, dass die Gerichte „Ihre“ Gutachter gewähren lassen und einer Begleitperson eher kritisch und ablehnend als zusprechend gegenüber stehen.

Das sich das im OLG Hamm so nun zu getragen hat, kann durchaus als Meilenstein in der Gerichtsbarkeit bezeichnet werden.

Es bleibt nun zu hoffen, dass viele Unfallgeschädigte dies zum Anlaß nehmen und Mithilfe dieser Entscheidung sich zu den anstehenden med. Begutachtungen begleiten lassen. Die Richter am OLG Hamm erteilen eine Aussicht auf Erfolg eines Zeugenbeweis, wenn begleitet wird. Ein hohes Gut das es gilt auch umzusetzen. Umzusetzen mit der richtigen Begleitperson und mit den richtigen „Handwerkszeug“ – dem Gedächtnisprotokoll. Das Protokoll muss bereits im Vorfeld mit den wichtigsten Inhalten gefüttert werden und mit der Begleitperson erstellt und von dieser mit unterschrieben werden. Nur dann hat‘s Gewicht ! .... <<<<

https://nw.crps-netzwerk.org/cms/koeln/b...ugelassen/


3)

Durch den Anspruch auf ein faires Verfahren und den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit sollte jedoch der Wunsch nach Hinzuziehung einer Begleitperson grundsätzlich berücksichtigt werden (siehe Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen: L 4 B 33/06). Der generelle Ausschluss von Begleit- und Vertrauenspersonen – ob Ehepartner oder Anwalt – ist nicht möglich.

http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/...gutachtung


4)

In einer weiteren Entscheidung des
LSG Rheinland-Pfalz vom 20.Juli 2006 – Az.: L 5 KR 39/05 –
wird ausgeführt, dass der Gutachter im Verwaltungsverfahren dem Begehren des Probanden, die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung zu gestatten, nicht ohne Weiteres widersprechen darf.

http://www.reha-recht.de/fileadmin/downl...chtung.pdf


5)
Am 3. Februar 2015 fällte das Oberlandesgericht Hamm ein wichtiges Urteil in Sachen psychologischer Begutachtung. Das Gericht urteilte, dass man zu einer familienpsychologischen oder psychiatrischen Begutachtung durch ein Gericht eine Begleitperson mitnehmen oder das Gespräch aufzeichnen darf.

Im Verfahren ging es um eine behauptete, unsachliche Äußerung der Sachverständigen, die der damalige Proband nicht nachweisen konnte. Die Sachverständige verweigerte die Anwesenheit einer Begleitperson und die Anfertigung einer Tonaufnahme.

Eine eindeutige Rechtslage im Sinne einer gefestigten oder gar höchstrichterlichen Rechtsprechung, die regelt ob jemand bei einer psychologischn oder Begutachtung eine Begleitung durch einen Beistand oder eine Tonaufzeichnung beanspruchen könne, existierte bisher nicht.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Beteiligter ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber „Wahrnehmungsfehlern“ des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Im Zweifel würde sich der Sachverständige in der Regel darauf berufen, den Hergang des Explorationsgesprächs nach seiner Überzeugung und Erinnerung richtig aufgezeichnet zu haben.

In jüngster Vergangenheit sind Psycho-Gutachter immer wieder öffentlich für ihre fragwürdigen Methoden kritisiert worden. Fälle wie Gustl Mollath, Ulvi Kulaç oder der hessischen Steuerfahnder, die auf Grund eines psychiatrischen Gutachtens kaltgestellt wurden, werfen unangenehme Fragen auf.

Mehr Informationen zum Thema:

http://www.meinungsverbrechen.de/urteil-...gestattet/


6)
>>> Angesichts dessen, daß bei 48,8% der befragten Psychologen und 29,2% der befragten Psychiater mehr als die Hälfte der Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten stammen, sieht die Studie die Neutralität gefährdet <<<<

>>> Das DSM (auch bekannt als die Bibel der Psychiatrie) ist ein von der American Psychiatric Association (APA) herausgegebenes, psychiatrisches Diagnosehandbuch. Die darin enthaltenen Krankheitsbilder werden jedoch nicht, wie bei körperlichen Krankheiten entdeckt. Bei jeder Revision des Buchs treffen sich Vertreter der APA und stimmen darüber ab, welches Verhalten nun als psychisch Krank pathologisiert werden soll und welches nicht. Das DSM dient auch als Referenz für das Kapitel F des in Europa gebräuchlichen, von der WHO herausgegebenen Diagnosehandbuchs ICD. Dort finden wir dann z.B. unter dem Diagnoseschlüssel ICD-10 F99 die Psychische Störung ohne nähere Angabe.
Mit solchen schwammigen Krankheitsbildern können Psychologen und Psychiater wirklich jeden nach belieben pathologisieren <<<<

>>> Der Diplom-Psychologe Dr Hans-Ulrich Gresch meint deshalb : Psychiater haben vor Gericht nichts zu suchen. Es sei denn als Angeklagte <<<

http://www.meinungsverbrechen.de/psycho-...er-kritik/


7)
Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben

Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben

http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/...vorgegeben


8)
Auszug (alles lesen sehr empfehlenswert) :

>>>> Dr.med.Rolf-R-Frieling
FA f. Anaesthesiologie
FA f. Allgemeinmedizin
Spezielle Schmerztherapie
Herner Str.351, 44807 Bochum
e- mailRolf.Frieling@t-online.de

Bearbeitung einer STELLUNGNAHME des BUNDESVERSICHERUNGSAMTES zur Frage der Gutachterpraxis der BfA bei Betroffenen der Schmerzkrankheit genannt Fibromyalgie- Syndrom (FMS) vom 19.02.2003

Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ,

die Schilderung der aktuellen Gutachterpraxis der BfA gegenüber Betroffenen mit Ganz-körperschmerzen als Hauptsymptom einer chronischen Schmerzkrankheit ist kritisch zu bewerten, da in der Gutachtensituation in der Regel die falschen Fragen gestellt und die im folgenden beschriebenen falschen Antworten gegeben werden.

Ein Orthopäde fragt und untersucht im Gebiet die Gelenkbeweglichkeit, der Neurologe findet apparativ keine erfassbare Pathologie, der Psychiater will von Schmerzen nichts wissen. Muskeln und der neuropathische Schmerz sind die unbekannten Wesen der Gutachterpraxis, besonders der chronische Schmerz in seinen vielschichtigen Dimensionen.

Zugrunde liegende gemeinsame Lücke ist eine nicht existente Aus-/Weiter-/Fortbildung zum Erkennen algesiologisch relevanter Probleme, die in der aktuellen Gutachterpraxis bei chronischen Schmerzfragestellungen ihren (traurigen) Höhepunkt finden.

Eine FEHLENDE Funktionsstörung im Bewegungssystem, ausser Relief- und Tonusprüfung der MUSKULATUR keine weitere Untersuchung/Prüfung des grössten menschlichen Organs, keine pathologische Neurologie – dies ist für diese Gebiete unfassbar, also nicht vorhanden: nur jahrelange Schmerzen?

Ab, marsch in die Psychiatrie, keine Leistungseinschränkung vorhanden, psychogen überlagert, depressive Anpassungsstörung, sofort vollschichtige Tätigkeit mit Einschränkungen möglich (die Einschränkungen resultieren aus der jahrelangen Praxis, Diagnostik mit Roentgen, CT und wiederholten MRTs zu gestalten): und das bei chronischer Schmerzkrankheit und Chronifizierungsstadium III ..... <<<<

http://www.zwergdavid-riesegoliath.de/so...sicherung/

TO BE A WARRIOR- LEARNING HARD TO CRY

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Thanks given by: FreeNine , urmel57 , Filenada , bine
#12

@ RR81,
der 3. Link im #1 berichtet etwas aus der Praxis im Gericht und seinem Umfeld.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=5889
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Thanks given by: bine
#13

Hallo,
kann JEMAND etwas rechtlich sicheres anbieten was meine Annahme stützt?

Um eine Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht durch Beschwerde anzufechten, ist noch nicht anwaltspflichtig.

Bei Erfolg = erneute Verhandlung, ist Anwaltspflicht nötig, das ist mir klar.
Auch das es sich um einen Anwalt handeln muss der eine Zulassung vor dem BSG hat.
Zitat:Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.
Aus:
https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/revision.php

Ja ich hatte in den 2 Verhandlungen vorher einen Anwalt. Wie lagen nur etwas auseinander in unserer rechtlichen Auffassung.
LSG vorsitzender Richter sagt: Warum haben sie diese Verhandlung gewollt ?
Bei dem Gutachten. Ansprache an meinen Anwalt - Ich nicht, mein Mandant Dodgy

Meine Begründung - falsche Fachrichtungen Gutachter. Und meine These:
Wer Borreliose Patienten nie behandelt hat kann sie nicht beurteilen, schon garnicht wenn sich auf Studien aus der USA bezogen wird, oder fehlende Antikörper nach der AB Behandlung.
Zitat:Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das heißt, ungeklärte Rechtsfragen aufwirft und über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist oder ....
Allein mit der Behauptung, das Urteil des Landessozialgerichts sei falsch, kann die Zulassung der Revision also nicht erreicht werden.

Ist die Revision nicht bereits vom Sozialgericht oder Landessozialgericht zugelassen, so stellt das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eine - wie die Erfahrung zeigt - nur schwer zu überwindende Hürde dar. Nur rund 3 % aller Nichtzulassungsbeschwerden führen zur Zulassung der Revision (Stand 2012).
Aus:
http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Gericht..._node.html

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, im Kopf wirken lassen.
Wer ist hier eigentlich die Krankheit?
https://www.borreliose-verschwiegene-epi...ommission/

Das Menschen wenn Sie oder jemand aus ihrem Umfeld betroffen sind so reagieren kenne ich X fach.
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...?tid=10464

Google Übersetzung
https://translate.google.de/translate?hl...rev=search

Danke
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Thanks given by: borrärger
#14

(17.07.2017, 10:29)fischera schrieb:  
Zitat:Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das heißt, ungeklärte Rechtsfragen aufwirft und über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist oder ....
Wir Borreliosekranke haben ein allgemeines Interesse an Deiner Verhandlung, aber reicht das und wie kann man sowas, gerichtlich anerkannt, nachweisen???

liebe Grüße borrärgerIcon_winken3
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Thanks given by:
#15

Das geht doch schon einmal in die Richtung, finde ich, Borreärger.

Zitat:Ein Bericht, der der Weltgesundheitsorganisation vorgelegt wurde, hat am 7. Juni zu einem Treffen zwischen dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (UN) für Menschenrechte und medizinischen Fachleuten, Wissenschaftlern, Menschenrechtsexperten sowie Anwälten in Genf geführt. Dieses Treffen konzentrierte sich auf die Menschenrechtsverletzungen bei Personen, die mit Borrelien-Infektionen leben, wie z. B. Rückfallfieber und Lyme-Borreliose.
3. Link in #
oder
http://www.lymeactionnetwork.org/wp-cont...Thayer.pdf

https://www.bundesregierung.de/ContentAr...bisse.html

https://www.borreliose-verschwiegene-epi...ilnehmern/

Was ist seit 2008 dazu geschehen ?
Zitat:Schlussfolgerungen
In der „Roadmap“ für das Gesundheits-
forschungsprogramm der Bundesregie-
rung [41], das eine Orientierung für zu-
künftige wichtige Themen der Gesund-
heitsforschung in Deutschland darstellt,
werden Forschungsaktivitäten für die Prä-
vention und Therapie von Infektions-
krankheiten als dringend erforderlich
angesehen.
Aus:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/B/Bo...cationFile
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Thanks given by: borrärger
#16

Du könntest von onlyme und andern betroffenen Vereinen, (diese müsstest Du darum bitten) ein Schreiben beifügen, dass Deine Verhandlung auch in Ihrem Intersee ist, vielleicht auch von andern Gesundheitsorganisationen, evtl. würden Dir einige Bescheinigen, dass es in Ihrem/oder öffentlichen Intersse ist, dass Borreliose, selbst wenn schwer nachweisbar, eine anerkannte Krankheit ist die das Arbeiten unmöglich machen kann.

liebe Grüße borrärgerIcon_winken3
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#17

Sich mit Borreliose zu befassen, macht mich schon KO.
Wenn ich sowas lese.
https://www.bundestag.de/blob/510388/baa...f-data.pdf
Icon_xmas_kilroy Für HEUTE tauche ich ab.


Zitat:1. Der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken liegt im öffentlichen Interesse im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG, wenn der Antragsteller an einer schweren Erkrankung leidet und ihm zur Behandlung der Krankheit keine gleich wirksame und für ihn erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.
Aus:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ents...U3C10.14.0
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Thanks given by: borrärger


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