29.07.2017, 15:24
Vielleicht erinnern sich manche noch an diesen Beitrag von mir:
Ich habe nun folgende Bewertung ins Internet gestellt:
"Ich hatte eine Rötung und leichte Schmerzen am Knie. Der Arzt diagnostizierte einen Knorpelschaden und verschrieb mir Einlagen. Einige Wochen später diagnostizierte ein anderer Arzt die Rötung am Knie als die für Borreliose typische Wanderröte. Ich bekam Antibiotika; Rötung und Knieschmerzen verschwanden wieder. Es ist mir unvorstellbar, daß ein Orthopäde, Borreliose mit einer so deutlichen Wanderröte nicht erkennt. Wäre ich gleich mit Antibiotika behandelt worden, hätte mir das einige Wochen an Schmerzen erspart.
Obwohl ich den Arzt inzwischen darauf aufmerksam gemacht habe, daß ich Borreliose habe, bleibt er bei seiner Diagnose, wonach meine Beschwerden mit Borreliose nichts zu tun hätten. Komisch nur, daß die Beschwerden dann unter Antibiotika recht schnell verschwunden sind. Ich frage mich, wie viele Menschen hier schon unters Messer gelegt wurden, obwohl sie eigentlich Antibiotika gebraucht hätten!"
Und prompt bekomme ich folgende Antwort von meinem Orthopäden:
"Die Bewertung enthält medizinisch falsche Aussagen, die ich nie getroffen habe. Zudem impliziert die Bewertung, ich würde eine unermessliche Anzahl an Patienten unters Messer legen, die eigentlich Antibiotica benötigten. Richtig ist lediglich, dass ich gesagt habe, dass Wanderröte zum Stadium I der Erkrankung gehört und ein Gelenkbefall zu einem Spätstadium der Erkrankung (nach Monaten oder Jahren). Dass ferner die Gelenkbefunde nicht einem Spätstadium der Borreliose entsprächen, die Schmerzen sich aber unter Einsatz von Antibiotica auch am Gelenk vorübergehend besserten, da das eingesetzte Antibioticum gewissermassen als Nebenwirkung einen schmerzstillende Wirkung aufwiese. Somit ist die Beobachtung der Pat. nicht überraschend, nur leider wurden die falschen Schlüsse daraus gezogen.
Ich bitte daher um Löschung der Bewertung, da ich anderenfalls eine Strafanzeige erstatten muss mit allen Konsequenzen auch in zivilrechtlicher Hinsicht."
Vielleicht habe ich mich mal wieder zu krass ausgedrückt. Soll ich die Bewertung jetzt löschen lassen? Was würdet ihr tun?
(12.02.2017, 10:39)mikky schrieb: Ich habe meinen Orthopäden, der das Knie behandelt, mal angeschrieben, ihm mitgeteilt, daß bei mir Borreliose festgestellt wurde und ihn gefragt, ob es da einen Zusammenhang geben könnte. Die Antwort, die ich da bekommen habe (per E-Mail), hat mich schockiert:
"Die Wanderröte gehört zum Stadium I der Borreliose und tritt wenige Wochen nach der Infektion auf, während die Gelenkentzündung (Borrelien - Arthritis) erst Monate oder Jahre nach der Infektion auftreten kann. Stadium I und III treten nicht gleichzeitig auf, so dass die Reizung des Gelenkes 100%ig nicht auf die Berreliose sondern auf den Knorpelverschleiß zurückzuführen ist. Ob Ihre Borreliose durch die Antibioticabehandlung abklingt, lässt sich am Rückgang der Wanderröte und der Veränderung der Laborwerte für Borreliose Antikörper bei 2 aufeinanderfolgenden Blutabnahmen im Anstand von 3 Monaten feststellen. Bedenken Sie aber, dass auch ohne Antibiotica von 100 Infektionen mit den Borrelien 99 spontan (vergleichbnar mit einem Schnupfen) ausheilen und nur eine in das nächste Staadium II übergeht. Betroffen sind meist Menschen mit geschwächten Abwehrkräften."
Bei diesem Arzt war ich bereits Mitte November und habe ihm die Hautrötung gezeigt. Er hat das nicht einmal als Wanderröte erkannt. Also ich denke, ich werde mir einen Borreliose-Spezialisten UND einen anderen Orthopäden suchen müssen.
Ich habe nun folgende Bewertung ins Internet gestellt:
"Ich hatte eine Rötung und leichte Schmerzen am Knie. Der Arzt diagnostizierte einen Knorpelschaden und verschrieb mir Einlagen. Einige Wochen später diagnostizierte ein anderer Arzt die Rötung am Knie als die für Borreliose typische Wanderröte. Ich bekam Antibiotika; Rötung und Knieschmerzen verschwanden wieder. Es ist mir unvorstellbar, daß ein Orthopäde, Borreliose mit einer so deutlichen Wanderröte nicht erkennt. Wäre ich gleich mit Antibiotika behandelt worden, hätte mir das einige Wochen an Schmerzen erspart.
Obwohl ich den Arzt inzwischen darauf aufmerksam gemacht habe, daß ich Borreliose habe, bleibt er bei seiner Diagnose, wonach meine Beschwerden mit Borreliose nichts zu tun hätten. Komisch nur, daß die Beschwerden dann unter Antibiotika recht schnell verschwunden sind. Ich frage mich, wie viele Menschen hier schon unters Messer gelegt wurden, obwohl sie eigentlich Antibiotika gebraucht hätten!"
Und prompt bekomme ich folgende Antwort von meinem Orthopäden:
"Die Bewertung enthält medizinisch falsche Aussagen, die ich nie getroffen habe. Zudem impliziert die Bewertung, ich würde eine unermessliche Anzahl an Patienten unters Messer legen, die eigentlich Antibiotica benötigten. Richtig ist lediglich, dass ich gesagt habe, dass Wanderröte zum Stadium I der Erkrankung gehört und ein Gelenkbefall zu einem Spätstadium der Erkrankung (nach Monaten oder Jahren). Dass ferner die Gelenkbefunde nicht einem Spätstadium der Borreliose entsprächen, die Schmerzen sich aber unter Einsatz von Antibiotica auch am Gelenk vorübergehend besserten, da das eingesetzte Antibioticum gewissermassen als Nebenwirkung einen schmerzstillende Wirkung aufwiese. Somit ist die Beobachtung der Pat. nicht überraschend, nur leider wurden die falschen Schlüsse daraus gezogen.
Ich bitte daher um Löschung der Bewertung, da ich anderenfalls eine Strafanzeige erstatten muss mit allen Konsequenzen auch in zivilrechtlicher Hinsicht."
Vielleicht habe ich mich mal wieder zu krass ausgedrückt. Soll ich die Bewertung jetzt löschen lassen? Was würdet ihr tun?