Zitat:Wenn nun mein Neurologe mit mir eine Immuntherapie im Offlabel Use machen möchte, die bei der Kasse beantragt werden muss, gleichzeitig aber eine Berentung wegen einer psychosomatischen Erkrankung vorliegen würde, wie wird man da dann wohl entscheiden?
1. Man wird nicht wegen einer Erkrankung berentet. Sondern wegen deinen Einschränkungen im alltäglichen Leben. Welche Krankheit dahinter steckt, interessiert die Rentenversicherung nicht!
2. Die Kasse hat sowieso alle ICD Diagnosen deines gesamten Lebens im Computer gespeichert. Alleine ich habe ca. 30 Schlüssel im System stehen, die bei Renten und Rehabeantragung von der Kasse an die DRV geschickt werden. Diese werden übrigens gesammelt und nicht aktualisiert. D.h., auch wenn ich zum Beispiel vor 8 Jahren mal ein gebrochenes Bein hatte, steht das da drin.
3. Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn man eine psychosomatischen Erkrankung hat, kann man sich trotzdem die Beine brechen. Deswegen wird der Arzt keinen Gips verweigern. Und genauso ist das mit deiner Therapie. Wenn der behandelnde Arzt meint du hast die Erkrankung, dann bekommst du die auch bezahlt. Egal was andere Ärzte sagten. Ich war bei 3 "Borre Spezis", alle wollten Ceftriaxon nicht auf Kasse verschreiben, nur privat, weil sie meinten sie kriegen das nicht durch. Dann war ich bei einem normalen Neurologen, der sagte "Quatsch, wenn ich der Meinung bin sie benötigen die AB, dann bekommen sie die auch". 3 Tage später bekam ich meine erste Infusion.
Und zu guter letzt, folgende Frage:
Willst du jede Diagnose die deiner Meinung nach falsch ist, anfechten? Wenn ja, wie?
Ich war 2mal zur Reha. Beide Chefärzte haben sich nicht die Bohne für die Arzt- und Krankenhausberichte interessiert. Die haben sich die nicht einmal angesehen.
1. Reha: Keine Ahnung was sie haben, aber auf keinen Fall Borreliose. Wir können ihnen nicht helfen. Im Rehabericht standen dann alle möglichen Diagnosen.
2. Reha: Also ich sag Ihnen gleich, Borreliose macht keine Beschwerden. Sie haben was anderes. Im Rehabericht standen wieder neue Diagnosen, von denen ich noch nie etwas gehört habe.
Und solche Diagnosen zu stellen, ist nun einmal das Recht der Ärzte. Und da frage ich mich, wie du dagegen vorgehen willst? Weil du für eine Rente so oder so zur Reha musst. Reha vor Rente. Selbst wenn du ein Gutachten hast, dass besagt, dass du Bore hast, keine psychosomatischen Erkrankung. Es nützt dir rein gar nichts. Dann sagt der nächste Chefarzt: "So ein Quatsch, ich sage sie haben xyz". Das nützt dir gar nichts. Willst du dann wieder ein neues Gutachten machen? Und selbst wenn, dann holt der Arzt die Leitlinie raus, drückt dir für 14 Tage 200mg Doxy in die Hand und sagt: "Nun sind sie geheilt"
Gegengutachten nützen dir etwas, wenn es darum geht deine Leistungsfähigkeit zu bewerten. Aber den Krieg welche Erkrankung du hast, kannst du nur verlieren.
PS.: Den Ascbhlussrehabericht schickt die Reha direkt zur DRV. Das heisst, die Ärzte können da auch eine psychosomatischen Erkrankung diagnostizieren ohne das du es überhaupt mitbekommst. Willst du dann bei einem Rentenbescheid bei der DRV nachfragen, warum du berentet wurdest und wenn es wegen einer psychosomatischen Erkrankung laut Rehabericht ist, in Widerspruch gehen?