07.11.2018, 23:37
Ich bin derzeit am Verfassen des Widerspruchs für das Rentengutachten (das wie erwartet ein schlechter Witz ist). Ich meine mal gelesen zu haben, dass bei der Beurteilung nicht nur ausschlaggebend ist, was man theoretisch noch so arbeiten kann, sondern dass das Arbeitspensum auch nur so sein darf, dass sich das Krankheitsbild dadurch nicht weiter verschlechtert oder eine Genesung behindert wird.
Kennt da jemand eine Quelle dazu?
Kennt da jemand eine Quelle dazu?
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg