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Schwerbehindertausweiss
#21

(18.11.2018, 12:00)P.Materna schrieb:  Da ich eine klein rente habe u d mein Mann noch arbeitet ,wird es mir nicht zustehen ,denke ich .
Geh doch am besten aufs Amtsgericht und erkundige dich, kostet ja nichts.
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#22

Hallo Markus ! Werde ich machen und nachste woche zum Amtsgericht fahren . Mein mann kann mich bei der igm metall an melden ,hat er gesagt .Zum gutachten musste er nach Münster ,dort war er arzt nett ,freundlich .Und die ganze untersuchung dauert 2 stunden .statt vor gericht zu ziehen ,nahm er den vergleich von 50% und G . Das kann ich nicht verstehen ,ich kenne leute ,die sind fitt wie ein turnschuh und haben 100% und ein Buchstaben drin .Das habe ich selber gesehen . Das ein gutachter für einen gutachten 500.00 euro verdient ,habe ich selber in einer arztprxis gehört ,deshalb hast du privatstatus dort . Ich schaue schon lange hinter den Kulissen, und weiss was dort abgeht .Den kampf gebe ich nicht auf .Werde weiter berichten .
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#23

Heute habe ich vom dem kreis warendorf einen brief bekommen ,möchte den Wiederspruch nochmals begründen.werde ich machen mein arzt schreibt mir auch etwas dazu .Habe in meinen ersten wiederspruch geschrieben ,das ich mir hilfe bei igm metall oder vdk suche.Am telefon habe ich auch gesagt das ich ein fall für akte 2018 oder stern tv bin . Vielleicht hat die frau dort mehr Zusagen, weiss ich nicht . Ich hoffe die habe ich wach gemacht .Bin gespannt wenn ich das abschicke ,was dannn kommt . Werde weiter berichten .
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#24

Hallo P. Materna,

nur Mut bzgl. Weg in die Klage! Sozialgerichtsbarkeit ist in erster Instanz ohne Anwaltszwang!!! Heißt, man darf sich selbst vertreten. Auch ich bin seit 2017 dort ein "Fall" mit laufendem Klageverfahren auf Zuerkennung passender GdB. Achtung: Wenn du den Weg gehst, darfst du dem Richter gegenüber begründen, weshalb du z. B. diesen oder jenen Arzt als Gutachtenden nicht willst und welche Ärzte du dir weshalb als Alternativen vorstellen könntest. Außerdem solltest du mit dem Richter im Fall einer Gutachten-Bestellung seitens des Gerichts vorher (!) absprechen, dass du wegen schlechten Erfahrungen mit Ärzten auf dauerpräsentem Zeugen deiner Wahl bestehst.

Kein Mensch darf gezwungen werden zu einem fremden Arzt zu gehen, ohne dass ein (mucksmäuschenstiller) Zeuge anwesend ist - damit ggf. vor Gericht eine unbeteiligte Person aussagen kann, was in der Untersuchung untersucht wurde, was nicht untersucht wurde, was gesagt wurde und was eben nicht gesagt wurde.

Langer Weg; ich weiß. Doch möglich ist er, wenn man(N/frau) keine Eile hat.

Beste Grüße und viel Glück für dich!!!

Mari
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Thanks given by: Extremcouching , Hydrangea
#25

Heute habe ich Bescheid bekommen ,ich soll unterlagen von den fachärzten ,neurologie,Orthopäde, Rheumatologie beifügen .in vielen Krankenhäusern und wie viel Fachärzte ich gesehen habe ,keiner macht was .in den letzten Jahren war es mir nicht mehr möglich mdorthin zu fahren .wirdt wohl wieder nichts werden.
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#26

(09.01.2019, 13:35)P.Materna schrieb:  wirdt wohl wieder nichts werden.
Hast du den Widerspruch selbst verfasst oder über einen Anwalt?
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#27

Hallo Markus ! Denn wiederspruch habe ich selbst geschrieben ,im neuen jahr werde ich mich mit der vdk noch mal in verbindung setzen ,welche leistungen die mir anbieten können .
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#28

Eigentlich fordert Amt die Befunde von den Fachärzten an....Du musst sie angeben die Ärzte bei denen du länger in Behandlung warst...

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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#29

Hallo Johanna! Das haben die ,als die das abgelehnt haben ,war ich lange beim schmerzarzt gewesen ,trozdem geben die mir nicht mehr prozente. Um wieder zu den Fachärzten zu fahren ,müsste ich in einer andere stadt fahren ,kann ich nicht mehr .Der Orthopäde hat nichts gemacht ,als die Gelenke dick worden ,darum bin ich vom Rad gefallen ,vergiss es .Rettungswagen hat mich damals abgeholt ,und das Krankenhaus die kniescheibe operriert .Seitdem habe ich mich nicht erholt .
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Thanks given by: johanna cochius , Hydrangea
#30

Hallo P.Materna,

hilft alles nix: rechtsfähiger Bescheid (also Ablehnungbescheid) muss besorgt werden, dann Widerspruch, danach (bei weiterer Ablehnung): Klage vor Sozialgericht.

Wenn die Fristen für den alten Bescheid abgelaufen sind: notfalls nochmals (?) Verschlimmerungsantrag stellen und mit dessen Ablehnung Widerspruch einreichen, nach dessen Ablehnung: Klage.

Die Richter sind zwar keine Mediziner - aber nicht doof. Bei denen kannst du argumentieren.

Viel Glück!
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