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Meldepflicht Statistik
#21

Zitat:Ob zu einem Infektionserreger geforscht wird, hängt beim RKI ganz entscheidend von der Frage ab, ob der Erreger meldepflichtig ist.

Damit ist wohl aber die bundesweite Meldepflicht gemeint, oder? Bis jetzt gibt es die Meldepflicht ja nur in einigen Bundesländern.

Zitat:Meldepflichtige Erkrankungen entlasten den Arzt beim Budget und eine meldepflichtige Infektion wird "ernster" genommen, als eine, die sich z. Zt. in der RKI-Priorisierung auf gleicher Höhe mit der gemeinen Kopflaus befindet.

Inwieweit entlasten die meldepflichtigen Erkrankungen das Budget? Kann er dann problemlos Medikamente bzw. Infusionen verabreichen ohne Angst vor Budgetüberschreitung haben zu müssen? Hat jemand schon die Erfahrung gemacht, dass man in einem Bundesland mit Meldepflicht als Patient ernster genommen wird? Huh

Im Schreiben an den Gesundheitsminister wird tatsächlich die Meldepflicht für alle Manifestationen der Borreliose gefordert. Bis jetzt gibt es eine derartige Meldepflicht noch in keinem einzigen Bundesland (soweit ich weiß). Ist es realistisch, eine derartige Forderung durchzubekommen? Oder wird man im besten Falle nur wieder mit der Magervariante abgespeist? (Ist leider meine Befürchtung). Dann könnte der Schuss evt. doch nach hinten losgehen.

Zitat:Meiner Meinung nach wissen die niedergelassenen Ärzte sehr wohl um die Problematik der Borreliose, das Ausweichen auf andere Erkrankungen ist für sie aber weniger problembehaftet und dazu noch lukrativer.

Das ist einfach nur skandalös! Ein Arzt, der aus Idealismus Arzt geworden ist, kann im jetzigen System nicht glücklich werden. Ja ja, der Eid des Hippokrates hat entgültig ausgedient. Patienten sind nur noch wie eine Ware, die am gewinnbringendsten "verarbeitet" werden. Um die Gesundheit geht es eigentlich gar nicht mehr, nur noch um den Profit.

LG mischka

Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen.
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Thanks given by: urmel57 , Waldgeist
#22

Danke Luna und Landei,

es gibt zwei gut nachvollziehbar Argumente für mich, die eine Meldepflicht sinnvoll erscheinen lassen, wie dass die Budgets der behandelnden Ärzte entlastet sein können, dass das RKI aufgefordert wird, ernsthafte weitere Studien voranzutreiben. Dann ist aber auch schon Schluss, dann kommen bei mir erhebliche Zweifel ob sie zielführend sind. Ich hab jetzt auch noch nicht gehört, dass es die Patienten in den Ländern, mit einer schon alten Meldepflicht einfacher hätten.

- Um Zahlen der Inzidenz (Zahlen der Neuerkrankungen) herauszubekommen, dafür sind die Meldekriterien und das Meldeverhalten der Ärzte unzureichend. Ob die nun wie bei anderen Erkrankungen zu 30% oder zu 60% melden, wird schwer herauszufinden sein, von daher könnte man die Zahlen besser aus der berühmten Kristallkugel herauslesen.

- Um eine Verbesserung der Behandlung der Patienten zu erzielen, dafür halte ich Meldepflicht nicht für zielführend. In der momentanen Version, die mancherorts so sehr begrüßt wird, soll sie lediglich dazu dienen zu "beweisen", dass man alles gut im Griff hat. Wo ist das Problem?

Um es mal etwas bildlich zu machen. Man wirft dem Strassenköter ein altes Stück Brot hin und erklärt ihm, dass das das leckerste Stück Fleisch sei, das er da bekommt.Icon_baby_taptap

Das Hauptproblem besteht doch in den Köpfen derer, die nicht bereit sind, die wahren Probleme überhaupt wahrzunehmen. Für die Hardliner wird sich durch die Meldepflicht in der jetzigen Form nichts ändern. Lediglich Einzelfällen wird zugebilligt, bei denen es zu einer manifestierten Spätform der Borrelioses gekommen ist, aber auch nur, weil sie so offensichtlich sind, dass sie nicht umhin kommen.

Ich frage mich dann, was wird mit den 30 - 70 % nicht gemeldeten Frühfällen passieren? Wer tritt den Beweis an, dass diese Fälle nicht gemeldet und damit auch nicht behandelt werden und in der Logik dann auch an Spätfolgen leiden? (Für die es so gut wie keine gesicherten Kriterien gibt, damit schwer zu beweisen sind und sich die meisten drumherum drücken.)

Da gibt es viel zu tun - auch das kann ein Ergebnis aus der bisher erreichten Meldepflicht sein, an deren Vergleich mit anderen Statistiken bereits jetzt schon was bildlich aufzeigt werden kann.

Grüße vom Urmel

Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org

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Thanks given by: mischka
#23

(22.03.2013, 08:54)urmel57 schrieb:  Ich hab jetzt auch noch nicht gehört, dass es die Patienten in den Ländern, mit einer schon alten Meldepflicht einfacher hätten.

Also da ich aus einem Bundesland komme, wo die Meldepflicht bei B. schon lange besteht, kann ich aus eigner Erfahrung und der Erfahrung anderer nur sagen, das wir es nicht einfacher haben.

z.B. wurde ich damals von HA, Rheumatologen und letzendlich einer Ambulanz der Infektionsmedizin labormäßig gecheckt. Und erst die letzteren meldeten die B. Es wäre bei den ersten beiden Untersuchungen im Sande verlaufen. (@Urmel: Meldekriterien und Meldeverhalten) Ich habe dann meine Standartdoxy erhalten und damit wars das....
Im Nachhinein bekam ich dann ein Schreiben von der Behörde, mit dem Hintergrund mitzuteilen, wo ich mir die Zecke zugezogen (in welcher Gegend Sachsen oder woanders ggf. Urlaub) habe. GGf. gehts nur um die Region für die schönen zeckenkarten...

Gleiche Erfahrungen teilten Patienten u.a. im Gespräch auf der HGF mit bzw. bei deren Auswertung. Desweiteren zu Behandlungserfahrungen z.B. in unseren deutschlandweit "einmaligen" aufgebauten B.-Behandlungs-Zentren.

Also ich glaube wir sind trotz Meldepflicht nicht anders dran
in der (Be)Handlung.

LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: urmel57 , mischka , Filenada
#24

Zitat:Also da ich aus einem Bundesland komme, wo die Meldepflicht bei B. schon lange besteht, kann ich aus eigner Erfahrung und der Erfahrung anderer nur sagen, das wir es nicht einfacher haben.

Sad Ich hatte es befürchtet.

@freeNine

In welchem Bundesland bist du zu Hause?

@ alle

Hat noch jemand Erfahrungen, ob es in einem Bundesland mit Meldepflicht für einen Borreliosekranken einfacher ist, die richtige Diagnose bzw. ausreichende Therapie zu bekommen?

LG mischka

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Thanks given by: urmel57
#25

ich lese immer b u d g e t e n t l a s t u n g Huh ?
in meinem derzeitigen zustand ist es mir nicht möglich, das ordentlich zu recherchieren....ich habe lediglich was von laborbudgetbefreiung gelesen, aber auch nur in den ländern, wo die fußnote 3 bei den meldekriterien dabei ist - aber wooo ist eine ???
vielleicht ist jemand fitter als ich oder weiß bescheid und kann das mal genau erläutern ? Icon_winken3
für die ärzte wäre eine großzügigere budgetentlastung, also nicht nur labor- sondern auch medikamentenbezogen, ganz sicher mehr anreiz, der meldepflicht nachzukommen - nicht zuletzt zum vorteil der patienten, statistik hin oder her.

?
hanni


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Thanks given by: urmel57 , mischka
#26

Bei einer Meldepflicht entlasten „nur“ Laboruntersuchungen unter einer Ausnahmekennziffer das Budget des Arztes.

„Bei Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, für die eine gesetzliche Meldepflicht besteht, fallen Laboruntersuchungen unter die Abrechnungskennziffer 32006, die das Budget des Arztes nicht belastet.“
http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/IfSG/FAQ23.html

Das ist sicher ein Vorteil, wenn der Arzt bei einem Labortest nicht mehr auf sein Budget achten muss. Die Behandlung fällt aber beim Arzt weiterhin voll zu Lasten seines Budgets.

Eine weitere Nebenwirkung einer Meldepflicht ist, dass laut dem Infektionsschutzgesetz §24, bzw. §15 nur Ärzten die Behandlung von meldepflichtigen Erkrankungen gestattet und Heilpraktikern untersagt ist. Das sogenannte „Behandlungsverbot“ für Heilpraktiker.

IfSG § 24 Behandlung übertragbarer Krankheiten
„Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.“


Als Behandlung gilt auch der direkte und indirekte Nachweis, also die Diagnostik für die Feststellung einer Infektion.

"Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; § 46 gilt entsprechend."

http://www.freieheilpraktiker.com/200720...rland.html
"Damit besteht aber für uns Heilpraktiker/innen in den betroffenen Bundesländern und nunmehr auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein Behandlungsverbot für diese Erkrankung."

Es mag unterschiedliche Ansichten geben, ob das eher ein Vorteil oder Nachteil ist?
Auf jeden Fall, wer sich für die Meldpflicht einsetzt, stimmt indirekt auch für eine Behandlungsverbot für Heilpraktiker.

Wie bei allem gibt es auch bei der Meldpflicht Vor- und Nachteile, die man sorgfältig abwägen sollt. Das wichtigste für uns Patienten wäre eine verbesserte Diagnostik und Therapie. Es ist die Frage, ob dabei eine allgemeine Meldpflicht hilfreich ist.
Bei sogenannten Emerging Infectious Diseases (Sich ausbreitende oder Neue Infektionskrankheiten) ist das meist hilfreich.
Ob das bei, laut der fraglichen Meldepflicht seit Jahren rückläufiger Inzidenz (Neuerkrankungen) viel bringt, wäre zu überlegen. Die steigende Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) interessiert bei einer Meldpflicht überhaupt nicht.

Meine persönliche Ansicht ist, einfach nur eine Meldpflicht zu fordern, bei der die bisherigen, sehr mangelhaften und verharmlosenden Falldefinitionen verwendet werden, bringt eher Nachteile.
Wenn, dann sollte man nur eine „erweiterte“ Meldepflicht fordern. Die man sich gut überlegen und mit schlagkräftigen Argumenten und Beweisen sehr ins Detail gehen muss.
Es gab in der Vergangenheit einige Missverständnisse, bei dem allein Fragen, welche Meldepflicht denn gefordert wird als Boykott betrachtet wurde.



Hinweis:
Es gibt z.T. noch unterschiedliche Ansichten, ob alle Vorschriften von nach IfSG meldepflichtig Erkrankungen, auch uneingeschränkt für die nach Landesverordnung meldepflichtige Borreliose gilt. Wie budgetfreie Laboruntersuchungen, Behandlungsverbot etc.
So kann zu diesen Fragen bei der neuen Meldepflicht in Bayern, sowohl das NRZ oder das Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Rückfragen keine Auskunft geben. Die das erst einmal an zuständige Regierung von Oberbayern zur Beantwortung abgegeben müssen.
Jedes Land und jeder Verantwortliche hat dazu wohl seine eigene Meinung.
Schwierig wird es auch noch wenn man, wie ich noch gezielte Fragen stellt, bei dem sich erst recht keiner mehr auskennt.
Laut Falldefinition ist nicht die „Borreliose“, sondern nur das Erythema migrans, Akute Neuroborreliose und eine Lyme-Arthritis meldepflichtig.
Wenn man es genau nimmt, dürften dann Heilpraktiker z.B. eine Borreliose ohne Erythema migrans, ein Borrelien-Lymphozytom, Lyme-Karditis, ACA etc. behandeln. Huh
Denn diese sind nicht meldepflichtig! Auch Laboruntersuchungen bei Verdacht darauf wären nicht budgetfrei.

Aber es ist bekannt, dass es bei der gesamten Borreliose wohl mehr Unklarheiten als Klarheiten. Undecided


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Thanks given by: USch4 , mischka , hanni
#27

(22.03.2013, 18:22)mischka schrieb:  In welchem Bundesland bist du zu Hause?

Siehe da Beitrag 50:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...744&page=5
LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: mischka
#28

Zitat:Eine weitere Nebenwirkung einer Meldepflicht ist, dass laut dem Infektionsschutzgesetz §24, bzw. §15 nur Ärzten die Behandlung von meldepflichtigen Erkrankungen gestattet und Heilpraktikern untersagt ist. Das sogenannte „Behandlungsverbot“ für Heilpraktiker.

Darüber lässt sich streiten.

§ 24 IfSG
Zitat: ...gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__24.html

§ 15 IfSG Abs. 1
Zitat:1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Meldepflicht für die in § 6 aufgeführten Krankheiten oder die in § 7 aufgeführten Krankheitserreger aufzuheben, einzuschränken oder zu erweitern oder die Meldepflicht auf andere übertragbare Krankheiten oder Krankheitserreger auszudehnen, soweit die epidemische Lage dies zulässt oder erfordert.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__15.html

Die Meldepflicht in den Ländern bezieht sich aber nicht auf Abs. 1 sondern auf Abs. 3 des § 15 IfSG:
Zitat:(3) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 1 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 1 ermächtigt, sofern die Meldepflicht nach diesem Gesetz hierdurch nicht eingeschränkt oder aufgehoben wird. Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.

Selbst wenn man davon ausgeht ein Behandlungsverbot würde in diesem Fall greifen, so gilt dies ausschließlich für eine akute Borreliose, die mit Antibiotika zu therapieren ist. Alles andere läuft ja offiziell unter Post-Lyme-Syndrom und zählt zu "unspezifischen Beschwerden". Wink

Zitat:Es gibt z.T. noch unterschiedliche Ansichten, ob alle Vorschriften von nach IfSG meldepflichtig Erkrankungen, auch uneingeschränkt für die nach Landesverordnung meldepflichtige Borreliose gilt. Wie budgetfreie Laboruntersuchungen, Behandlungsverbot etc.

EBM Ziffer 32006 besagt eindeutig
Zitat:Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers

http://www.kbv.de/ebm2013/EBMGesamt.htm

Ich wüsste jetzt nicht, weshalb das ausgerechnet bei Borreliose anders sein sollte, denn auch eine landesspezifische Meldepflicht gründet auf Gesetzen. Jede Rechtsverordnung benötigt eine Verordnungsermächtigung per Gesetz.

http://www.bmg.bund.de/ministerium/aufga...ungen.html


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Thanks given by: AnjaM , Petronella
#29

zu #1
Hallo,
Diese Zahlen von Prof. Fingerle gingen durch das ganze Land. Wenn ich 24/100 000 auf 80 Mill. hochrechne komme ich auf 19 200 Erkrankungen. Da war das RKI mit 40-60 000 ja schon näher an der Wahrheit. Ich wollte das die "DPA" etwas tut, weil sie diesen Artikel wohl in Umlauf gebracht hat.
Hier die Antwort:
vielen Dank für Ihre Zuschrift zu unserem Borrelien-Text. Wir sehen darin keine Gefahr einer Verharmlosung. Bei dem zitierten Experten handelt es sich um eine erstklassige Quelle, denn das Nationale Referenzzentrum für Borrelien ist ein sehr anerkanntes Labor. Experte Jochen Fingerle weist zusätzlich explizit auf die starken Schwankungen bei den Erkrankungszahlen von Jahr zu Jahr hin. Die dpa sieht von daher keinen Anlass für eine Klarstellung. Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Labor. Hier der entsprechende Link: http://dpaq.de/EhlZn
____________________________-
Ich komme da immer wieder auf ein Symposium in Weimar, 180 Forscher-gibt's was neues?
http://www.presseportal.de/pm/102977/243...entwarnung
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Thanks given by: USch4 , landei , Nala
#30

Hallo, (gerade entdeckt) - zum Nachdenken?

habe gerade die neue ApothekenUmschau (Zeitschrift vom 15.4.13) im Schnelldurchlauf durchgeblättert. Sie enthält auch den typischen Zeckenartikel " Stich mit Folgen". Aber die beigefügte Länderkarte (Quelle: Leibnitzinstitut 2012) nebst Text ist zahlenmäßig interessant.

Überschrift der Tabelle mit Karte:
Borreliose
Bis zu eine Million Betroffene

Textauszug:
.... Eine Meldepflicht für Borreliose gibt es in den ostdeutschen Bundesländern, in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Bayern. Den Gesundheitsämtern werden aus diesen Regionen mehrere tausend Fälle pro Jahr gemeldet....
... Deutlich höher - bis zu eine Million - sind Zahlen aus Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), auf die sich der "Nationalatlas aktuell" 2012 beruft (siehe Karte)

PS.:
Und was mir gerade noch auffällt:
Auf der Folgeseite folgt dann die Tabelle zur FSME - Quelle: Robert-Koch-Institut 2012 mit der Überschrift:
Etwa 300 Fälle pro Jahr
... Ist bundesweit meldepflichtig. Deshalb gibts genaue Erkrankungszahlen ...
----------------
Das sind schon schöne Größenunterschiede (300 bzw. 1.000.000) in den Fallzahlen. Oder sehe ich das Falsch???
LG

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Thanks given by: urmel57 , USch4 , Nala , pelle


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