Hallo!
Zitat:@ Amethyst:
Das ist aber auch selten das Du nach einmal befristet sofort unbefristet die Rente erhalten hast und dann noch ohne Gutachter oder?
Sie war zweimal befristet. Ich hatte oben geschrieben
Zitat:nach einer befristeten Verlängerung beim zweiten Mal unbefristet bekommen
,
also bei der 2. Verlängerung.
Die Erstbewilligung erfolgte auch ohne Begutachtung, da reichte der Reha-Entlassungsbericht. Man hat mich quasi zwangsverrentet.
Ich hatte auf eigene Initiative eine Reha beantragt. Die DRV hat den Antrag abgelehnt, mit der die üblichen vorformulierten Begründung, ich sei nicht rehabilitationsbedürftig und ambulante Maßnahmen würden ausreichen. Interessanterweise kam 3 Tage vorher der MDK zur gegenteiligen Ansicht, meine Erwerbsfähigkeit sei erheblich gemindert...
Mein damaliger HA=Spezie riet mir, keinen Widerspruch einzulegen, sondern formlos Rente zu beantragen und auf die Unterlagen des Rehaantrags zu verweisen. Dann würde das eine andere Stelle prüfen und da der Grundsatz "Reha vor Rente" gelte, würde ich meine Reha bekommen. Die DRV schrieb mir dann und fragte, ob sie meinen Rentenantrag als Widerspruch gegen den abgelehnten Rehaantrag werten sollen und diesen noch mal prüfen sollten. Sie schickte mich zum Gutachter (Neurologe und Psychiater).
Der Gutachter schrieb wörtlich ins Gutachten, die Ablehnung des Rehabilitationsantrags sei unverständlich.
Psychosomatische Klinik, obwohl ich die Reha wegen der Neuroborreliose beantragt hatte, ich habe es dabei belassen, weil es zumindest teilweise passte.
Schon bei der ersten Oberarztvisite sprach der Oberarzt von Vollrente. Ich habe verbissen dagegen angekämpft, Rente war wirklich das allerletzte, was ich wollte. Ich habe, völlig verzweifelt, Oberarzt und Stationsarzt noch um ein Jahr von ihnen vorgeschlagene Rentendauer heruntergehandelt. Schön blöd, wie ich heute weiß...
Ich habe dann während meiner erste Rentenbewilligung einen neuen Rehaantrag gestellt, weil ich unbedingt wieder arbeiten wollte. Mein Job im Waldkindergarten war mein Lebensinhalt, erst Recht, seit mein autistischer Sohn in vollstationärer Betreuung lebte. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, eine Reha sei nicht erfolgversprechend, der Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt.
Ich habe es dann auch dabei belassen, weil ich endlich eingesehen habe, dass die DRV Recht hat und es wirklich nicht mehr geht. Ich musste nur für die erste Verlängerung (trotz der Begründung des abgelehnten Rehaantrags!) zum Gutachter, der mir nach einer knappen halben Stunde Gespräch sagte, es sei klar, dass ich so nicht arbeiten könne (einen Tag vorher hatte ich mal wieder eine Klinikeinweisung für die Psychiatrie bekommen, die insgesamt 6., inzwischen bin ich bei 10 Klinikaufenthalten angelangt) und war völlig perplex, dass beim beim 2. Mal nach nur 4 1/4 Jahren Gesamtdauer ohne Gutachten unbefristet berentet wurde.
Laut Gesetz ist es so geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html
Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Einer Bekannte von mir, 5 Wochen jünger als ich, musste klagen, nach insgesamt 3 Jahren seit Antragsstellung hat die DRV dann ohne Gerichtsverhandlung eingelenkt und ihr die volle Rente sofort unbefristet gewährt. Aber das ist eher die Ausnahme, ich lese es nahezu täglich bei
http://www.krank-ohne-rente.de/ , was da oft abgeht.
Insofern kann ich im Nachhinein gesehen froh sein, dass es bei mir so problemlos lief. Die Rente war aber so ziemlich das einzige, wo ich in meinem langjährigen Bürokratiekrieg nicht kämpfen musste.
Zitat:Wenn man dann aber doch irgendwann wieder arbeitsfähig wäre, wird die Rente dann fallen gelassen, oder wie funktioniert das dann ???
Ich habe ja seit 2 Jahren einen Minijob, 10 Stunden pro Woche während der Schulzeit, in den Ferien bin ich freigestellt. Einmal im Jahr muss ich einen Nachweis von Arbeitgeber an die DRV schicken, dass die Voraussetzungen für die Vollrente eingehalten werden (Hinzuverdienstgrenze, Arbeit unter 3 Stunden am Tag). Dann kriege ich ein Schreiben, dass sich keine Änderungen ergeben.
Ob ich noch unter 3 Stunden erwerbsfähig bin, wurde bis jetzt nicht überprüft.
Wenn man mehr als die zulässigen 450 € verdient, wird die Rente gekürzt, wenn man mehr als die unter 15 Stunden/ unter 3 Stunden tgl. arbeitet, bekommt man keine volle Rente mehr.
In dieser Broschüre
http://www.deutsche-rentenversicherung.d...nFile&v=16
steht ab S. 16 unten:
Wenn Sie mit Ihrem Verdienst die unterste Hinzuverdienstgrenze überschreiten, erhalten Sie diese Rente nicht mehr in voller Höhe. Überschreitet Ihr Verdienst alle Hinzuverdienstgrenzen, wird die Rente gar nicht mehr gezahlt; der Rentenanspruch selbst bleibt jedoch erhalten, sofern Sie weiterhin erwerbsgemindert sind. Sobald Sie weniger verdienen und Ihr Verdienst unterhalb einer Hinzu verdienst grenze liegt, erhalten Sie auch die entsprechende (höhere) Rente.
Ab S. 17 unten:
Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung
Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich. Überschreiten Sie diesen Grenzwert, kommt es entscheidend auf Ihr Leistungsvermögen an:
Bekommen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil für Sie wegen Ihres Leistungsvermögens von drei bis unter sechs Stunden täglich der Arbeitsmarkt bisher verschlossen war, dann wird im Regelfall Ihre Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt. Wird dagegen Ihre Rente unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage gezahlt, weil Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, so entfällt der Anspruch auf diese Rente nicht – es sei denn, Ihr Gesundheitszustand hat sich zwischenzeitlich so gebessert, dass Sie nicht mehr voll erwerbsgemindert sind.
Sind Sie weiterhin gesundheitlich voll erwerbsgemindert, können Sie mehr als 450 Euro monatlich verdienen und anstelle der Vollrente die Rente in Höhe
> von drei Vierteln,
> der Hälfte oder
> eines Viertels
in Anspruch nehmen.
Bei mir wird es definitiv nicht dazu kommen, dass gekürzt oder gar gestrichen wird. Die 2 Stunden an 4 Wochentagen + 2 Stunden flexibel (Vorbereitung und Leitungstätigkeit) sind wirklich das absolute Limit. und wenn ich nicht fast 14 Wochen im Jahr wegen der Schulferien frei hätte, könnte ich nicht arbeiten gehen. Es ist so schon oft genug mehr als grenzwertig und zu Hause geht kaum noch etwas.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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