(16.12.2014, 20:32)Stefan schrieb: mein Rechtsanwalt sagt das dieses schreiben erstmal positiv zu sehen ist da sie die Berufskrankheit ja schon mal anerkannt haben da können sie nicht zurück.
Genau. Aber die geben nur gerade so viel zu, wie sie zwangsläufig müssen und versuchen dann, es so zu drehen, dass sie trotzdem nichts zahlen müssen, in der Hoffnung, der Antragssteller lässt sich damit abspeisen. Ob das logisch ist, was sie an Begründungen anbringen, ist unwichtig, es wird einfach dreist versucht und sie kommen ja leider sehr oft damit durch, egal um welchen Bereich des Sozialrechts es geht. Ich könnte aus meiner über 13-jährigen Selbsthilfetätigkeit und auch eigenen Erfahrungen Bücher über unzählige Fälle schreiben, es ist einfach ein Skandal, was da abgeht.
Gesetze? Interessieren nicht, oft genug wird bewusst dagegen verstoßen, natürlich immer zum Nachteil des Antragsstellers.
Zitat:Wegen der kosten wird er Einspruch einlegen und dann klagen
Gut so!!! Je mehr dies tun, umso besser, weil das, was Du da gerade erlebst, System hat
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic....44#1244244
und sich nur etwas ändern kann, wenn sie damit bei möglichst vielen nicht durchkommen.
Mein BG-Verfahren hat gerade seinen 7. Geburtstag seit Antragsstellung "gefeiert", bin im Klageverfahren und warte immer noch auf die Begutachtung nach SGG § 109 bei einem bekannten Spezie, nun schon 1 1/2 Jahre.
Bei mir hat die BG ja die berufliche Gegebenheit sofort anerkannt, aber sie haben die Krankheit als nicht existent hingestellt. Sämtliche Symptome wurden ignoriert, die Wanderröte wurde als nicht den Kriterien genügend bezeichnet (welche das sind und warum sie denen nicht genügt, dazu keinerlei Aussage) und die positiven Laborbefunde als unspezifische Kreuzreaktion hingestellt.
Der Brüller war die Begründung der Ablehnung des Widerspruchs. Dafür hat die BG mehr als 3 Jahre gebraucht, die rechtlich zulässige Dauer für die Bearbeitung eines Widerspruchs beträgt 3 Monate...
"Zwar ist bei Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Erzieherin in einem Waldkindergarten von einer Exposition gegenüber Zecken auszugehen, jedoch konnte in Ihrem Falle das Vorliegen einer Borrelioserkrankung nicht bewiesen werden. Aufgrund der bei Ihnen sofort durchgeführten Antibiotikatherapie, die eine Ausbildung von Antikörpern verhindert, kann ein Nachweis von Borreliose nicht mehr (erst aus dem Jahre 2007) geführt werden.
Aha...
Die AB-Behandlung bekam ich erst einige Wochen nach Infektionsbeginn und die bestand in 100 mg Cotrim forte für 7 Tage mit der Diagnose Sommergrippe. Und dass erst 2007 ein Borreliosetest gemacht wurde, ist nicht meine Schuld.
Weil also 2006 kein Test gemacht wurde und ich diese lächerliche AB-Dosis bekommen habe und weil sich laut BG keine Antikörper gebildet hätten, habe ich also keine Borreliose. (Der Test 2007 war positiv, wo kamen denn da plötzlich die Antikörper her?
)
Symptomatik? Nicht relevant...
Deutliche zumindest (vorübergehende) Besserung unter Antibiotika? Nicht relevant!
Meine gesicherte Diagnose Polyneuropathie ist neben vielen vielen Symptomen einer chronischen Borreliose und Neuroborreliose bestimmt auch eine Folge der Sommergrippe oder psychosomatisch (Achtung Sarkasmus). Vor dem Zeckenstich war ich körperlich völlig gesund und fitt, der zeitliche Zusammenhang ist eindeutig.
Was bei mir im bisherigen Verfahren gelaufen ist, ist einfach nur eine Frechheit, einziges Ziel, keine Leistungen erbringen zu müssen. Aber nicht mit mir!
Und Du solltest das auch keinesfalls hinnehmen!
Zitat:sagte er das Zysten öfter bei Borreliose Patienten auftreten würden.
ist das so ich habe da bisher noch nie von gehört
Naja, ich habe z.B. Zysten in der rechten Leiste, wurde beim MRT festgestellt. Zitat im MRT-Bericht:
"Kleine Ganglionzysten ventral des Hüftgelenks im tiefen Leistenbereich auf der rechten Seite".
Irgendwo müssen die ja herkommen, die sind ja nicht einfach so ohne Ursache da. .
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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