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25.08.2015, 08:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2015, 08:21 von
ibi.)
Ich würde das dann immer schriftlich (Einwurfeinschreiben) an die Stationsleitung, also Chefarzt richten. Darauf hinweisen, wie lange man schon hinterherläuft (belegen und Antworten des Personals erwähnen) und mit Frist Herausgabe fordern.
Als nächstes KK einschalten.
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Hallo ibi,
wenn ich von einem HA eine Überweisung zu einem FA bekomme, erwarte ich doch auch, das der HA mal irgend einen Befund dazu erhält, damit er mich weiterbehandeln kann. Im Normalfall ist es ja eigentlich so!
Ja und die Anforderungen habe ich immer direkt an den behandelnden OA gesendet in einem "korrekten" Schreiben -allerdings nicht per Einschreiben. An verschiedenen Stellen habe ich da bei anderen Befundanforderungen auch sofort ohne Probleme eine Antwort mit den Befunden erhalten. (Übrigends auch aus der gleichen Klinik aber von anderen Abteilungen)
Die Klinik hat auch eine zentrale Anmeldung per Telefon, da kannst du dann einen spezielle Nummer wählen bei Befundanforderungen - auch diesen Weg bin ich mehrmals gegangen. Aber alles im "Sande versickert" - meine Hausarztpraxis hatte es wohl auch auf dem Weg versucht und ist daran gescheitert!
Und da OA selbst hatte mir ja bei seinem letzten Behandlungsgespräch zur Auswertung des Labores nur einen halben Teil des Laborbefundes mitgegeben und auf meine spezielle Nachfrage zu seiner Behandlungsempfehlung (die mir etwas "kontraproduktiv erschien") mir gesagt, seine Zeit wäre um, er müsse jetzt zu einem anderen Termin und ich solle mir einen neuen Termin bei ihm in ca. 3 Monaten geben lassen. (Und hat mich auf dem Gang einfach stehen lassen) - Für den neuen Termin hätte ich wieder eine neue Überweisung meines Arztes gebraucht und laut Absprache mit meinem Arzt, hatten wir uns geeinigt, das das in meinem oder diesen Fall wohl alles nichts bringt und gemeint, den Termin kann ich wieder absagen.
LG
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Hallo FreeNine,
wie weit bist Du mit den anderen Verfahren, DRV?
Mit den Befundberichten habe ich ähnliche Erfahrungen durch, gerade bei den "Behandlern" wo reaktionspflichtige Befunde heraus gekommen sind.
Schon komisch, nicht war?
LG Rosa
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Hallo Rosa,
auf das letzte vom Gericht angeordnete Gutachten habe ich Stellung genommen und die Klage nicht wie empfohlen zurückgenommen.
Auf meine Bitte um Fristverlängerung bekam ich keine Antwort vom Gericht. Habe dann am letzten Tag eine Rückfrage tel. gestartet und eine Verlängerung erhalten. Nun ist meine Stellungnahme raus vor ca. 3 Wochen und es heist nun wieder W A R T E N . Dazu könnte ich dir ggf. noch einen Info per PN senden. Ich such mal in den nächsten Tagen heraus. ansonsten kannst du mich auch noch mal erinnern. Habe noch einige andere brennende Dinge zu erledigen....
LG FreeNine
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