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in meinem laufenden Rentenverfahren ist der Gutachtertermin abgesagt worden.
Da ich nicht in der Lage bin selbst zum Gutachterinstitut zu fahre habe ich Kostenübernahme für eine Taxifahrt bei der Rentenversicherung beantragt. Mein Arzt hatte ein entsprechendes Attest ausgestellt Bei der telefonischen Nachfrage wie weit der Stand der Dinge mit der Kostenübernahme sei, teilte man mir unter anderem mit, dass die Rentenversicherung die Akte vom Gutachter zurückgefordert hat, um meinen Antrag auf Kostenübernahme zu prüfen. Der Gutachtertermin sei gestrichen.
bin ich merkwürdig oder wer?
Carlinsche
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Hallo,
aber da werden doch Fahrtkosten bezahlt.
Also kann mich noch erinnern, da war so ein Bogen dabei, den der Gutachter nach der Begutachtung ausfüllt und du den einreichen
kannst.
Obs auch für ein Taxi reicht, keine Ahnung, aber Bahn und Bus
schon.
Gruß AuchDa
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Carlinsche, vielleicht haben sie kapiert, das wenn ein Arzt die Notwendigkeit eine Taxis attestiert, der Patient nicht der fitteste ist, so dass man sich einen Gutachter sparen mag?
Drück dir die Daumen für die Rente.
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(17.11.2015, 13:49)AuchDa schrieb: Hallo,
aber da werden doch Fahrtkosten bezahlt.
Also kann mich noch erinnern, da war so ein Bogen dabei, den der Gutachter nach der Begutachtung ausfüllt und du den einreichen
kannst.
Obs auch für ein Taxi reicht, keine Ahnung, aber Bahn und Bus
schon.
Gruß AuchDa
natürlich werden die Kosten bezahlt,den Antrag hab ich doch schon gestellt.Und zwar vorher weil es dieses Attest gibt. Aber erstmal will die Rentenversicherung das prüfen. Und dazu braucht sie die Akte die schon zum Termin beim Gutachter liegt. Eine Kopie der Unterlagen hat die Rentenversicherung scheinbar nich? ( Taxi muss ich haben weil Bahn und Bus und dann noch ein Untersuchungstermin für mich nicht zu bewältigen ist)
puhh... sorry
mir war nicht klar, dass ich mich so missverständlich ausdrücke.
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17.11.2015, 17:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2015, 17:34 von
carlinsche.)
(17.11.2015, 16:30)urmel57 schrieb: Carlinsche, vielleicht haben sie kapiert, das wenn ein Arzt die Notwendigkeit eine Taxis attestiert, der Patient nicht der fitteste ist, so dass man sich einen Gutachter sparen mag?
Drück dir die Daumen für die Rente.
Liebe Grüße Urmel
na das wäre doch mal was
Lieben Dank für die Wünsche vom Carlinsche
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Hallo @ all,
die DRV zahlt 20 Cent für den gefahrenen Autokilometer (So 2012 bei mir). Taxi ist bestimmt teurer! Außerdem kann man die Rückzahlung erst nach dem Termin beantragen und es dauert mit der Rückzahlung auch seine Zeit. D.h. Carlinsche müsste das Geld vorschießen und wenn sie nur ein geringes Einkommen hat, ist das schon richtig, das im Vorfeld zu beantragen!
Ob das jetzt mit der Aktenrückforderung einen Zusammenhang hat , das ein Gutachter gespart wird? Oder nur eine Frage der Ordnung, da wegen Klärung erst mal der Termin abgesagt wird und dann wieder neu entschieden. Kommt ja auch darauf an, ob der Gutachter dann wieder einen Termin hat oder es ein anderer Gutachter übernimmt, der dann den Aktenordner bekommt?
Auf alle Fälle drücke ich dir Carlinsche die Daumen, das es bald weitergeht!
LG FreeNine
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Ich würd mich stur weigern, mit Bus/Bahn zu fahren. Du bist krank und wenn sie was von Dir wollen, nur Taxi.
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In Aller Regel kann jede Arztpraxis aus ihrem ermessen heraus einen Krankentransportschein für Taxen ausstellen (wozu er auch verpflichtet ist-je nach Zustand\Verfassung).
Diesen brauch der FG(Fahrgast) nur zu unterschreiben und hat einen Eigenanteil von 5€\Fahrt zu zahlen und kann auch davon befreit werden.
Wenns hart auf gehen täte und ein Krankentransport "nötig" wäre-käme es die Kassen weitaus teurer (ca.3-400€),die übernehmen liebend gerne de T-Kosten.Mal den Kutscher anfragen,ob er Krankentransportfahrten abrechnen kann,selbst ein+aussteigen muß erfolgen können,in vielen Fällen begleitet der Fahrer bis zur Anmeldung,
am besten wäre es,man zieht in den Hinnertaunus-da kann ich es übernehmen..gegen guut Trinkgeld nadüürlich. - anfang -
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18.11.2015, 13:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2015, 13:39 von
FreeNine.)
Hallo @anfang, das was du schreibst ist einerseits schon korrekt.
Aber der Gutachtertermin ist ja eine "Leistung" der DRV, und der Arzttermin beim Gutachter wird ja auch von der DRV bezahlt. Warum sollte dann die Krankenkasse den Transport dahin tragen?
Es ist schon korrekt, wenn Carlinsche den Transport im Vorfeld mit der DRV klärt, denn in ihren Schreiben erklären sie, das sie die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) bzw. bei Benutzung eines privaten PKW eine Wegstreckenentschädigung leisten.
Und sie schreiben weiter, wenn bei Schwere der Behinderung es mit diesen Beförderungsmitteln nicht möglich ist, dies dann der DRV mitzuteilen und den Gutachter nicht aufzusuchen. Der Versicherte bekommt dann eine neue Nachricht. (So in meinem Schreiben der DRV von 2012)
Also, wenn der Text der Gleiche ist, wovon ich mal ausgehe, dann hat Carlinsche alles richtig gemacht und muss nun warten, was die DRV als nächstes für Notwendig hält.
LG FreeNine
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18.11.2015, 18:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2015, 18:23 von
carlinsche.)
(18.11.2015, 13:36)FreeNine schrieb: .....
Also, wenn der Text der Gleiche ist, wovon ich mal ausgehe, dann hat Carlinsche alles richtig gemacht und muss nun warten, was die DRV als nächstes für Notwendig hält.
LG FreeNine
so habe ich das auch verstanden. Nächste Woche gehts nochmal ins Krankenhaus, dort werde ich mich um einen
aussagekräftigen Entlassungsbericht bemühen.Den schick ich dann fix der DRV.
Grüße vom Carlinsche
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