Abgesehen von den Links die fischera eingestellt hat, die ich diesmal nicht gelesen habe und sämtlichem Bedingungen im Kleingedruckten, würde ich vor Abschluss einer solchen Versicherung prüfen ob sie nur bei neuen Krankheiten greift oder auch bei bereits Bekannten.
Manche Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall greifen u.a. nur bei neuen Krankheiten.
Inwieweit solche Versicherungen im Falle des Falles auf Krankenakten zugreifen können oder dürfen weiß ich nicht.
Wahrscheinlich hast du die erwähnten Gesichtspunkte schon bedacht.
Manche Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall greifen u.a. nur bei neuen Krankheiten.
Inwieweit solche Versicherungen im Falle des Falles auf Krankenakten zugreifen können oder dürfen weiß ich nicht.
Wahrscheinlich hast du die erwähnten Gesichtspunkte schon bedacht.
liebe Grüße borrärger
Glücklich ist der, der hinter den schwarzen Regenwolken auch die Sonne sieht.
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