09.04.2013, 06:41
Künftig darf der Jobcenter auch sanktionieren, wenn Erwerbslose "irrtümlich" der Meinung waren arbeitsunfähig zu sein, dies vom MDK aber anders gesehen wird. Da der MDK eine Einrichtung der gesetzlichen Kassen ist, gilt dies nicht für privatversicherte Erwerbslose. Man kann nur noch staunen.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=16795#more-16795
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