Zitat: Sie entscheiden, welche medizinischen Daten auf der Karte gespeichert werden und wer diese einsehen darf. Ihre persönlichen Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.
Zitat:Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er von den medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte.
Wollt ihr villeicht mal erfragen, wie das umgesetzt wird, am Besten bei der versichernden Krankenkasse? Nach Datenschutzgrundverordnung gibt es ja auch das Recht auf Auskunft zu seinen gespeicherten Daten. Da wäre die Krankenkasse nach meinem Verständnis voll in der Pflicht, das gegenüber dem Versicherten offenzulegen.
Als totalitär würde ich das so jetzt nicht betrachten. Fluch und Segen liegen allerdings oft dicht beieinander.
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Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)