Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


gute Argumente...
#11

Ja genau so sieht es aus:

wie die drei Affen, nix hören - nix sehen - nix sprechen - und Mediziner da kannst leicht gutbezahlter Gutachter bei der Rentenversicherung werden.
Zitieren
Thanks given by: Morbus Bahlsen
#12

Dann geb ich dir mal den heißen Tip, geh und beauftrage einen Anwalt, bevorzugt FA für Sozialrecht, mit deiner Vertretung. Du kannst, eh du mir jetzt was von den Kosten erzählst, die im Sozialrecht sowieso nicht die Welt sind, zuvor oder zugleich Prozeßkostenhilfe beantragen.
Dann läßt du den vortragen, dafür sind die nämlich da.
Für deinen Ausguß holst du nen Klempner, aber ein Sozialgerichtsverfahren, das meinst du, kannst du allein. Sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Die Richter sind weder blind noch taub, und gerade die Sozialrichter nehmen die Parteien auch durchaus wohlwollend bei der Hand, sind aber bei aller Erfahrung medizinische Laien, und deswegen muß man denen erklären, was sie verstehen sollen.
Wenn du das selbst nicht kannst und auch nicht jemand für dich tun läßt, der es kann, dann kann ich dir auch nicht helfen.

Liebe Grüße
Amaz0ne


Wer die Flinte ins Korn wirft, sollte aufpassen, dass er dabei nicht ein blindes Huhn erschlägt.....
Zitieren
Thanks given by: Rosa45 , urmel57
#13

Läuft bei mir schon seit Mai dieses Jahr, mit Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe beim SG.

Kann da amaz0ne im Normalfall nur zustimmen, denn man kann noch soviel wissen - ein Anwalt kanns richtig formulieren.
Nachdem nach 8 Monaten die Ablehnung kam und der Widerspruch nach weiteren 6 Monaten nicht beschieden wurde, habe ich auf Anraten meiner Anwälte eine 4 wöchige Entscheidungsfrist gesetzt - Erwartungsgemäß Ablehnung mit der Begründung man hätte nicht genug Zeit gehabt zu prüfen (Feb. 12 Antrag bis Ende Mai 13 Ablehnung), damit wir die Klage einreichen konnten.
Zitieren
Thanks given by: Morbus Bahlsen
#14

Dass die Durchsetzung einer Erwerbsunfähigkeitsrente sehr schwierig und langwierig ist, dürfte bekannt sein.
Zumal die Gutachter üblicherweise von der Rentenversicherung beauftragt und bezahlt werden und möglichst viele Fälle nach allen Regeln der Kunst abwimmeln.
Wenn einer dieser Gutachter zu viel pos. Gutachten erstellt, hat er wohl die längste Zeit von der DRV lukrative Gutachtenaufträge erhalten.

Nach der letzten Statistik über Rentenanträge im Jahre 2012 wurden 41,74 % der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt.

Von den Widersprüchen wurden ca. 50% auf dem sehr langwierigen, nervenaufreibenden Klageweg weitergeführt, von denen nur 13% zugunsten das Klägers ausgingen.
66 % zugunsten der DRV und 21% mit Teilerfolg oder Vergleich.
Wobei die DRV sicher auch auf die Zermürbungstaktik setzt. Welcher schwer kranke Mensch hat schon die Nerven für ein unendliche Gerichtsverfahren?

Die Chancen mit einer Borreliose eine EU-Rente zu erhalten sind nicht sehr gut. Zumal alle Rentenanträge immer restriktiver gehandhabt werden und sowohl die Zahl der gewährten Renten, als auch die Höhe der Rentenzahlung seit Jahren deutlich zurückgeht.
Ein weiterer Trend ist dabei zu erkennen. Die Zahl der Renten wegen psychischer Erkrankung ist von 18,6% im Jahr 1995 auf 41 % in 2012 gestiegen. Während die anderen Ursachen dementsprechend stark zurückgegangen sind.
Die psychischen sind Ursachen somit, vor den Muskel/Skelett/Bindegewebe mit 14,2%, die mit weitem Abstand häufigste Ursache der gewährten EU-Renten.

Genau hier machen die meisten Borreliosepatienten den größten Fehler.
Sie versuchen oft in dem Verfahren zu beweisen, dass sie an einer Borreliose leiden und nicht an einer psychischen Erkrankung. Obwohl an den wenigsten die lange Krankheit ganz ohne zusätzliche psychischen Probleme vorbei geht.
Statt die psychischen Folgen zu verleugnen, sollte man in Rentenverfahren diese gerade betonen und mit in den Vordergrund stellen. Denn nur damit hat man gute Chancen auf eine Rente. Es ist doch bei einem pos. Entscheid völlig egal ob man Rente wegen Borreliose oder Psyche erhält. Der Rentenbetrag ist auf den Cent gleich hoch!

Wenn man zumindest eine Teilerwerbsminderungsrente erhält. Also laut Bescheid und Gutachten weniger als 6 Stunden, aber mehr als3 Stunden täglich arbeiten kann, hat man danach gute Chancen auf eine volle Rente über die sogenannte „Arbeitsmarktrente“.
D.h. wenn das Arbeitsamt nicht innerhalb eines Jahres einen entsprechenden, den gesundheitlichen Einschränkungen geeigneten Job vermitteln kann, ist man dem „Arbeitsmarkt verschlossen“ und erhält die volle Rente.
Man muss dabei das übliche langwierige Spiel mitmachen, evtl. auch noch zu Amtsarzt des Arbeitsamts und darf nicht wie viele die geduld verlieren.

Es ist nicht einfach eine EU-Rente zu erreichen. Aber wenn man zuvor die übliche Spielregeln des üblichen Verfahrenweg genau kennt und mitmacht, ohne die Geduld zu verlieren, hat man deutlich bessere Chancen.
Wichtig ist auch seine Rechte zu kennen und in Anspruch zu nehmen und keine Widerspruchsfristen versäumen. So hat man jederzeit das Recht auf Akteneinsicht, oder Zusendung der kompletten Gutachten.
Wenn man sich selbst nicht sehr gut auskennt, wäre rechtzeitig fachmännische Unterstützung zu empfehlen. Z.B über eine Fachanwalt oder kostengünstiger über Sozialverbände wie der VDK.
Erfahrungsgemäß kommt es dabei auf die jeweilig Person an. Ob diese alles versucht, oder nur den Fall möglichst einfach und schnell vom Tisch haben will.
Zitieren
#15

PKH Antrag ist längst gestellt beim zuständigen Sozialgericht nur lässt die Entscheidung hier auf sich warten :-/
Prozesskostenbeihilfe + Vdk geht natürlich auch nicht.
Wo gibbet denn nen Anwalt der noch einen Finger rührt ohne zumindest PKH Zusage? Und auch dann lehnen viele dankend ab, habe ich selber so erlebt!
Die Anwältin wartet nur auf das o.k. bzgl. PKH, denn dann habe ich eine.
Wie schon geschrieben das warum ist mir mittlerweile so ziemlich egal, aber treffende Argumente wenns mal wieder um die LP geht machen schon Sinn denke ich.

Bei Ausgussproblemen hab ich übrigens nen Hausmeister.
(das mit dem Hausmeister war jetz auch hier nicht wirklich passend als Vergleich, finde ich)

Das mit dem RKI werde ich mir jedenfalls (falls es notwendig sein sollte) schon mal notieren.

Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....
Zitieren
Thanks given by:
#16

Nur kurz:
Ich hätte mit einer psychischen Diagnose null Chancen auf eine Rente gehabt. Bei uns in der CH gibts mit der Psychosomatik keine Renten mehr. Es muss eine organische Ursache auf den Tisch. Da ich mit der positiven PCR und dem Nachweis der verschlampten Diagnose einer ACA aufgrund der vorliegenden Arztberichte und immer noch bestehenden ACA gute Beweise hatte, habe ich die Strategie PLS verfolgt.

LG, Regi

Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.

Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)

Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz
Zitieren
Thanks given by: Rosa45 , Morbus Bahlsen
#17

Ja Regi, in einem hat Inkognito den Nagel auf den Kopf getroffen. In Deutschland erhälst Du eher wegen psychischer Krankheiten eine Rente (41 %) als wegen körperlichen Krankheiten.

Da hat dann eine "Lyne-Arthritis" keine körperlichen Folgeleiden verursacht, obwohl das ja das körperliche Folgeleiden ist ähnlich mit PNP - die ist da, aber beeinträchtigt nicht! Steht so in einer Stellungnahme der DRV!

Morbus, weshalb drängen die Neuro auf LP? Bei Menengismus (Folgeleiden), PNP u.s.w. kann man im Liquor meist keinen Befund erheben.
Hast Du ev. MRT-Befunde die Auffällig sind?

Mal als Bsp. wie Regi auch vorschlägt, die LB wurde behandelt - da kann man nichts auffälliges mehr finden - Gewebeschäden, was soll man da noch machen?
Soll ich das Risiko einer Infektion durch eine LP eingehen, wo ich doch mit den Folgen einer anderen noch zu kämpfen habe?
Geben sie mir schriftlich, das dabei nichts passiert?
Und nehme eine Begleitperson mit.
Wer fragt, der führt.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: Morbus Bahlsen
#18

(02.12.2013, 23:39)Morbus Bahlsen schrieb:  PKH Antrag ist längst gestellt beim zuständigen Sozialgericht nur lässt die Entscheidung hier auf sich warten :-/

Die Anwältin wartet nur auf das o.k. bzgl. PKH, denn dann habe ich eine.

Es gibt eine Beweisanordnung, also sieht der Richter Erfolgsaussichten. Ruf ihn an und bitte ihn, über die PKH zu entscheiden, weil du dich gern anwaltlich vertreten lassen willst, bevor die Instanz zu Ende ist. Normalerweise sind die doch ganz einsichtig.
Wenn du das tust, sprich ihn NICHT zusätzlich auf die Sache an, das macht ihn nervös, weil er sich nicht befangen machen will, weil er einseitig mit dir erörtert.
Die PKH dagegen kann er ohne weiteres mit dir erörtern.

Liebe Grüße
Amaz0ne


Wer die Flinte ins Korn wirft, sollte aufpassen, dass er dabei nicht ein blindes Huhn erschlägt.....
Zitieren
Thanks given by: Morbus Bahlsen
#19

Ja, ich habe einen unauffälligen MRT Befund.
also ob dieser Neuro jetz wieder danach fragt?
kann ich nicht sagen aber ich will zumindest darauf vorbereitet sein.
Bislang wollten die immer die LP um die Diagnose zu "sichern"!
auch um entzündliche Prozesse auszuschliessen, evtl. auch wegen der motorischen Probleme etc.?
zuletzt wollte auch die Augenärztin ein MRT vom Kopf, auch um entündliche Geschichten im Gehirn auszuschliessen
Da mein Befund - erhebliche Sichtfeldeinschränkungen - für Sie nicht wirklich erklärbar sind
Ergebnis-Beurteilung:
Kein Hinweis für einen entzündlichen oder tumorösen Prozess.
Insgesamt kein Hinweis für eine Neuroborreliose
na sag ich doch, habe keine NB sondern LB
Ich glaube die denken NUR eine NB kann derartige Probleme machen
Also das:
"die LB wurde behandelt - da kann man nichts auffälliges mehr finden-Soll ich das Risiko einer Infektion durch eine LP eingehen, wo ich doch mit den Folgen einer anderen noch zu kämpfen habe?
Geben sie mir schriftlich, das dabei nichts passiert?
Und nehme eine Begleitperson mit."
finde ich schon wieder richtig gutBiggrin

gerade wenn der Richter hier Erfolgsaussichten sieht/sehen würde müsste nicht gerade dann PKH bewilligt werden?
Angerufen beim Gericht hatte ich schon vor einer weile, wäre in Arbeit, mehr erfährt man da nicht.

Wäre auf jeden Fall mal prima wenn der Gutachter nicht wieder mit der LP ankommen würde
bin jedenfalls schon sehr gespannt

Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....
Zitieren
Thanks given by: Regi
#20

Ja, das sage ich ja. Er entscheidet nicht, weil er was andres zu tun hat. Wenn anrufen nix bringt, weil sie dich gar nicht durchstellen:
Schreib einen höflichen Brief an das Gericht, du bittest jetzt um die Entscheidung über den PKH Antrag, damit dir noch in dieser Instanz ein Anwalt beigeordnet werden kann. Wenn noch was offen ist, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, soll er dir eine Auflage machen.

Liebe Grüße
Amaz0ne


Wer die Flinte ins Korn wirft, sollte aufpassen, dass er dabei nicht ein blindes Huhn erschlägt.....
Zitieren
Thanks given by: Morbus Bahlsen


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste