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Befindlichkeitsstörung
#7

Hallo @ all,
komme mal wieder auf den alten Beitrag zurück.
Ich nehme Votum weiter ein und lasse mir ein monatliches Rezept N1 (28 Stück Packung) verschreiben mit Kreuz davor, worauf ich nun immer knapp 22 Euro aufzahle. Mit Zuzahlungsbefreiung (sonst wären es noch 5 Euro mehr). Und hoffe dass die Kasse die Kosten irgendwann doch übernimmt. Undecided

Hintergrund zu lesen hier.

(05.01.2015, 17:35)urmel57 schrieb:  ... ich würde dem widersprechen und deinen Arzt dazu Stellung nehmen lassen. Es kann ja nicht sein, dass du ein gutes Medikament hattest, dass nun durch drei andere ersetzt werden muss und es dir schlechter als vorher geht. Wenn man Medikamente braucht, die die Nebenwirkung des ersten dämpft, und dann noch ein drittes um die Nebenwirkungen des 2. zu dämpfen, dann ist das doch mehr als eine Befindlichkeitsstörung.

Der ganze Vorgang läuft nun als hoffentlich "letzte" Klage noch vorm Gericht. Die Kasse sieht es immer noch als Befindlichkeitsstörung an und ich sei kein atypischer Fall. Mein zwischenzeitlicher Hausarzt hatte ja Stellung genommen (y), aber jetzt wollten sie noch die genaue Dauer der bisher versuchten Medikamente und genau welche Nebenwirkungen dabei auftraten. Leider ist der Arzt nicht mehr in der Hausarztpraxis. Eine andere Ärztin hat das beantwortet und auch mitgeteilt, dass die Akte nicht vollständig ist, da ich ja auch diesbezüglich in Facharztpraxen zur Mitbehandlung war. Der Gutachter (nach Aktenlage) der KK geht darauf gar nicht ein, sondern schreibt wieder seinen alten ...

Ich hatte selbst schon auf das Problem der Multimorbidität hingewiesen (mehrere Erkrankungen gleichzeitig und damit Einnahme von mehreren Medikamenten und damit gegenseitige Medikamentenbeeinflussung). Da sind ja die Nebenwirkungen selbst vom Arzt nicht einfach zu zuorden.

Wenn die Akte keine stichhaften Einträge beinhaltet ist das auch nicht mein Problem?

Nun meine Frage, wenn hier von den Kassen laufend die Regelungen über den "Haufen geschmissen" werden. Ich habe immerhin das Votum über 6 Jahre mit guten Ergebnissen eingenommen und auch von der Kasse zu den damals hohen Preis ohne Widerstände bezahlt bekommen. Dann kam die Festbetragsregelung und man darf privat "Aufzahlen" oder Umstellen.
Ich habe mindestens 4 Jahre davor gebraucht um ein Medikament zu finden, das gut verträglich ist und anschlägt. Zumal ich zu der Zeit noch im vollen Berufsleben stand und mir da keine langen Testversuche leisten konnte, die mit mehr als kleinen "Befindlichkeitsstörungen" auftraten.

Was ist eigentlich zumutbar und vertretbar (zeitlich und auch ethisch), um wieder Umzustellen auf ein anderes Medikament nur weil es um geänderte Kosten geht? Man kommt sich vergleichsweise ja wie ein "Versuchskarnickel" Biggrin vor.
An die Kosten nicht zu denken, die durch Arztbesuche, Messungen usw. wieder zusätzlich der KK entstehen.

Momentan weis ich bei meiner Medikamenteneinstellung, dass neue Probleme ggf. eine andere Ursache z.B. die Borre haben. Wenn ich umstelle, dann fange ich ggf. wieder bei Null an ... Zumal wenn die Schilddrüse dann auch wieder mit verrückt spielt. Deshalb ja auch der Entschluss bei Votum zu bleiben ... Und das, was ich die 4 Jahre vor Votum durchgemacht habe, brauche ich definitiv nicht noch mal!

Danke für eine ggf. hilfreiche Antwort im Voraus.

LG FreeNine

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Befindlichkeitsstörung - von FreeNine - 04.01.2015, 22:14
RE: Befindlichkeitsstörung - von Rosenfan - 05.01.2015, 13:45
RE: Befindlichkeitsstörung - von FreeNine - 05.01.2015, 15:39
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RE: Befindlichkeitsstörung - von FreeNine - 13.08.2017, 11:08

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