19.11.2012, 19:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.2012, 19:20 von PaterPapas.)
Liebe Anette, ich bin sehr froh das du auch hier wieder zu uns gefunden hast ;-)
Im k-o-r Forum hast du denke ich es auch betrachtet es geht um keine Rückzahlungen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld das verrechnet der Rentenbund ja unter sich mit Krankenkasse und Arbeitsamt. An diese stellen ist nichts zurück zu Zahlen!
Es geht um Zahlungen die wie in meinem Falle im öffentlichen Dienst geleistet wurden und die dann anteilmäßig zurück gezahlt werden MÜSSEN.
Diese Rückzahlungen sind unumgänglich und müssen geleistet werden ist leider so.
Kannst du dich noch an "dasBlaulicht" erinnern ? Er wurde wie ich so weit rückwirkend berentet. Ihn kostete die Rückzahlung 3000€ sogar auch aus dem öffentlichen Dienst.
Gruß
Pater
Natürlich ist es rechtmäßig zugelassen eine Begleitperson mit ins Untersuchungszimmer zu nehmen jedoch wird sich kaum jemand sofort mit dem Gutachter anlegen und sagen aber rechtlich darf ich usw... Denn man möchte sich es ja nicht schon von vorne herein verscherzten unsere Zukunft hängt von diesem menschen ab. Des weiteren wird ein depressiver Mensch nicht einmal den Kampfes Wille haben sich gegen den Gutachter zu Stämmen da können die Gesetze sein wie sie wollen ich empfinde es immer als absolute Ausnahme Situation die Begutachtung. Jegliche Vorbereitung ist einem regelrecht entfallen wenn man dann im Untersuchungszimmer steht. Und wenn man raus geht fällt einem wieder ein was man alles noch sagen wollte usw......
Im k-o-r Forum hast du denke ich es auch betrachtet es geht um keine Rückzahlungen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld das verrechnet der Rentenbund ja unter sich mit Krankenkasse und Arbeitsamt. An diese stellen ist nichts zurück zu Zahlen!
Es geht um Zahlungen die wie in meinem Falle im öffentlichen Dienst geleistet wurden und die dann anteilmäßig zurück gezahlt werden MÜSSEN.
Diese Rückzahlungen sind unumgänglich und müssen geleistet werden ist leider so.
Kannst du dich noch an "dasBlaulicht" erinnern ? Er wurde wie ich so weit rückwirkend berentet. Ihn kostete die Rückzahlung 3000€ sogar auch aus dem öffentlichen Dienst.
Gruß
Pater
Natürlich ist es rechtmäßig zugelassen eine Begleitperson mit ins Untersuchungszimmer zu nehmen jedoch wird sich kaum jemand sofort mit dem Gutachter anlegen und sagen aber rechtlich darf ich usw... Denn man möchte sich es ja nicht schon von vorne herein verscherzten unsere Zukunft hängt von diesem menschen ab. Des weiteren wird ein depressiver Mensch nicht einmal den Kampfes Wille haben sich gegen den Gutachter zu Stämmen da können die Gesetze sein wie sie wollen ich empfinde es immer als absolute Ausnahme Situation die Begutachtung. Jegliche Vorbereitung ist einem regelrecht entfallen wenn man dann im Untersuchungszimmer steht. Und wenn man raus geht fällt einem wieder ein was man alles noch sagen wollte usw......