05.01.2018, 15:50
Das Thema mit den Psychopharmaka auf Reha treibt mich auch grad rum. Habe auch Sorge, das ein Nicht-Einnehmen als eine Verweigerung der Mitwirkungspflicht ausgelegt wird und habe schon öfters von Leuten gelesen, denen Druck gemacht wurde etwas einzunehmen auf Reha. Gibt es da evtl. einen Unterschied, ob es im Zuge eines Rentenverfahrens ist? Also wenn bei jmd. klar ist, er kehrt so oder so in die Arbeit zurück, ist der „Bedarf“ mit Psychopharmaka zu behandeln evtl. weniger gegeben, als bei jemanden, der droht die Rentenkasse zu leeren..
Und, zweite Frage: Wird das Tabletten einnehmen kontrolliert?
Und, zweite Frage: Wird das Tabletten einnehmen kontrolliert?