In der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gibt es relativ klare Kriterien zur Definition einer Befangenheit. Einer von vielen Gründen sind "eigene wirtschaftliche Interessen". Außerdem sollte - wie ich bereits an anderer Stelle erwähnt habe - bereits der Anschein einer Befangenheit vermieden werden.
Wahrscheinlich lassen sich diese Kriterien nicht eins-zu-eins auf die Erstellung medizinischer Leitlinien übertragen, aber einen Anhaltspunkt und eine Argumentationshilfe bekommt man allemal.
Meine persönliche Meinung: Wenn zum Beispiel in einer nationalen Leitlinie eine Handvoll Labortests/Untersuchungen empfohlen werden, diese Labortests/Untersuchungen von nur einer Handvoll Labore/Ärzte in diesem Land angeboten werden, einer der Leitlinienautoren an einem dieser Labore/Praxen beteiligt ist, so kann man vom "Anschein einer Befangenheit aufgrund eigener wirtschaftlicher Interessen" sprechen, finde ich. Dabei stellt sich mir übrigens die Frage, ob das nicht nur auf offizielle Leitlinien der Fachgesellschaften sondern auch für "Leitlinien" von Vereinen - wie die der Deutsche Borreliose-Gesellschaft - angewendet werden sollte.
Eine Frage, die sich stellt ist, ob befangene Personen nur kein Stimmrecht haben oder gar nicht teilnehmen, mitdiskutieren, ihre Argumente einbringen dürfen.
Wahrscheinlich lassen sich diese Kriterien nicht eins-zu-eins auf die Erstellung medizinischer Leitlinien übertragen, aber einen Anhaltspunkt und eine Argumentationshilfe bekommt man allemal.
Meine persönliche Meinung: Wenn zum Beispiel in einer nationalen Leitlinie eine Handvoll Labortests/Untersuchungen empfohlen werden, diese Labortests/Untersuchungen von nur einer Handvoll Labore/Ärzte in diesem Land angeboten werden, einer der Leitlinienautoren an einem dieser Labore/Praxen beteiligt ist, so kann man vom "Anschein einer Befangenheit aufgrund eigener wirtschaftlicher Interessen" sprechen, finde ich. Dabei stellt sich mir übrigens die Frage, ob das nicht nur auf offizielle Leitlinien der Fachgesellschaften sondern auch für "Leitlinien" von Vereinen - wie die der Deutsche Borreliose-Gesellschaft - angewendet werden sollte.
Eine Frage, die sich stellt ist, ob befangene Personen nur kein Stimmrecht haben oder gar nicht teilnehmen, mitdiskutieren, ihre Argumente einbringen dürfen.