(06.06.2018, 16:16)Pechvogel schrieb: Ich würde mich auch interessieren, wann der Gesetzgeber mal mehr in Heilpflanzen-Forschung investiert.
Nachdem du vom gesellschaftlichen Unterdreck geschrieben hattest, habe ich eigentlich gedacht du wüsstest wie das System funktioniert.
Mal eine Anekdote: Vorstellung bei der Pharmazierätin in Karlsruhe. Ob sie mir vorab sagen kann, welche Kräutertinkturen ich aus den USA einführen dürfte, damit nicht was beim Zoll hängenbleibt und vernichtet wird. Nein, das könne sie mir nicht sagen, ich müsste es ausprobieren; aber falls was hängen bliebe, könne ich zusätzlich noch eine Strafe bekommen. Wie? Man bekommt vorab keine Auskunft, was einzuführen erlaubt ist, kann es auch nirgends nachlesen, im Zweifel wird die Ware dann aber vernichtet und man bekommt zusätzlich eine Strafe dazu, wenn es blöd läuft.
Der Gesetzgeber möchte das so zum Schutz der Bevölkerung. Daraufhin habe ich die rhetorische Frage gestellt, wie glaubwürdig so ein "Schutz der Gesundheit" sein kann, wenn eben dieser Gesetzgeber durch das Betreiben eines Glücksspielmonopols (Lotto) seine Bürger systematisch in eine Suchterkrankung treibt.
Ob sie mir denn Kriterien an die Hand geben kann, welche sie intern anwenden zur Beurteilung für Kräuterextrakten etc., wenn es schon keine Liste gibt. Dachte da kommt jetzt was mit verbotenen Substanzen, oder toxikologische Aspekte, weil es ja um den Schutz der Bevölkerung geht. Aber nein, es ist anders: Liegt für das Kraut ein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis vor, so wird es als Arzneimittel klassifiziert und darf nicht eingeführt werden. Liegt keiner vor, darf es eingeführt werden. Heißt also: Kräuter die nachweislich die Gesundheit der Bürger verbessern, dürfen nicht eingeführt werden, unnütze (und vermutlich auch toxikologisch verunreinigte) Sachen jedoch schon. Zum Schutz der Bevölkerung, versteht sich.
Jetzt kann die Frau da ja nicht notwendigerweise was für die Gesetzeslage, aber es illustriert doch schön, was man von unserer Regierung mit Bezug auf Heilpflanzen erwarten darf.