(10.10.2019, 17:49)Amandin schrieb: @Fischera, also wenn ich dich richtig verstehe, dann bist du bezüglich Anerkennung von Borreliose nicht durchgerungen. Aber hast du wenigsten eine Rente zugesprochen erhalten?
Das würde mich auch brennend interessieren.
Ich habe ja einen anfangs ähnlichen Weg wie fischera hinter mir. Die Borreliose als Diagnose selbst wurde in einem Gerichtsverfahren gegen die Krankenkasse anerkannt. Und es gab auch ein positives Gutachten des MDK im Vorfeld, dass die geminderte Leistungsfähigkeit beschrieb.
Bei dem Rentenverfahren wurden diese Erkenntnisse und das Gutachten des MDK immer wieder von den Gutachtern der DRV, als auch von dem vom SG und LSG beauftragten Gutachtern wörtlich unter den Tisch gekehrt. Und meine Leistungsfähigkeit um die es ja im eigentlichen Sinne ging, wurde von den Gutachtern "nicht richtig" eingeschätzt. - In ihren Worten "wie sehen ja nur eine Momentaufnahme" - und wie die eingeschätzt wurde, brauche ich hier wohl nicht zu erklären.
Was man nicht sehen wollte, hat man auch nicht untersucht ...
Letztendlich hatte ich 5 Gutachten, die mich in meinem Beruf weiter als leistungsfähig sahen. Ich hätte noch ein Gegengutachten nach 109 machen lassen können. Aber laut Gericht und anwaltlicher Info hätte ich da keine Aussicht auf Erfolg gehabt (bei 5:1 Gutachten). Somit habe ich die Klage vorm LSG in meinem Fall letztendlich nach 6jährig laufenden Rentenantrag zurückgenommen. (Siehe auch meine Beiträge #
26 und 27)
Zitat:Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitrente. Nicht arbeitsfähig.
Bei mir gabs im Rentenverfahren nur eine Verhandlung vorm SG. Dort hat mich ein Familienangehöriger mit Rechtskenntnissen vertreten. Die Verhandlung war auch auf eine halbe Stunde angesetzt. Zu Wort kamen wir kaum. Der Ausgang der Verhandlung stand schon im Vorfeld beim Richter fest (das konnte man aus seinen Erläuterungen heraushören) und er erklärte meinem "Vertreter", dass er sich ja mit Berufung schon befasst habe und wir könnten ja gern in Berufung gehen ...
Aus meinem Beruf machte der Richter in seinem "Vortrag" noch einen "Anlernberuf" - was ich noch richtigstellen wollte, auch dazu kam es nicht. Die festgesetzte Zeit musste ausreichen!
Also Berufung am LSG. Dort hatte ich die Hoffnung in den vom Gericht bestellten Gutachter gesetzt. Aber der Allgemeinmediziner (und Arbeitsmediziner) mit sehr guten Ruf bei seinen Patienten hat wohl bei Gerichtsgutachten nicht den Schwerpunkt auf den Kläger gelegt. Es war mehr als ernüchternd für mich.
Anfang des Jahres war ich nun zu einer MBOR-Reha. Dort wurde ich arbeitsunfähig entlassen. In meinem Beruf (körperlich leichter "Bürojob") bin ich nur noch unter 3 Stunden als leistungsfähig eingeschätzt wurden - also "Berufsunfähig", da vor 1961 geboren. Für den allgemeinen Arbeitsmarkt waren 4-6 Stunden angegeben. Allerdings nicht, was generell für Arbeiten noch möglich wären...
Körperliche Einschränkungen wurden beschrieben.
Habe nun einen neuen Antrag u.a. auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt und der Spaß geht wohl von vorn los.
Den Schwerpunkt habe ich diesmal auf die beschriebenen Einschränkungen (u.a. Orthopädischer Art) gelegt.
Bis jetzt gabs schon beim Antragsverfahren/Antragsstellung einige HÜRDEN zu überwinden. Was nicht an mir lag, sondern an den wohl "(un?)fähigen" Mitarbeitern der RV. - Und ich bin gespannt, was diesmal daraus wird.
(Hintergrund ist die "Auflage" des Jobcenters diesen Antrag neu zu stellen.)
Bisher habe ich auch wie fischera versucht zu kämpfen. Aber auf diese 2. Runde habe ich absolut keine Lust dazu.
Ich kann dich - Markus - verstehen und hoffe du findest den für dich besten Weg in diesem ganzen Wirrwarr!
LG