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11.07.2013, 15:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2013, 15:17 von
Rosa45.)
Danke Dir und nochmal an alle vielen Dank für die Grüße.
Ich hab im Moment ein wenig Luft, da mich neben den Unfallfolgen meine Immunschwäche wieder eingeholt hat, seit 3 Wochen Infekt der oberen Atemwege.
Dadurch mußte ich meine EAP unterbrechen und das mit der BG ist eh ein Thema für sich..... aber mein Mann kümmert sich um vieles (er hat einfach ne Menge rechtlicher Kenntnis) und da kann ich mich auf meine Genesung konzentrieren.
Er findet es nach den Erfahrungen der letzten Jahre wichtig für seine Grundrechte einzutreten und wenn ich ihn nicht hätte, dann hätte ich bestimmt schon lang aufgegeben.
Bei den Sachen, die er kennt versucht er auch des öfteren hier im Forum mit zu helfen. Ich habe immer noch die Halbseitenstörung vom Unfall und jetzt auch Probleme mit dem kompletten Rechten Arm. Ich bekomme nicht mal eine simple Wasserflasche aufgedreht....
Liebe Grüße, Rosa
Verstehe ich das richtig, ist der Behandlungsverlauf der KV demzufolge umfangreicher an Inhalt wie z. B. "die Mitglieds- und Vorerkrangungsbescheinigung" der Krankenkasse laut Andi2.
Ist diese Anforderung kostenpflichtig?
So ist es. auch kostenlos.
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Danke
und natürlich auch weiterhin gute Besserung damit auch der Rest der Beschwerden "verschwindet" und es dir baldigst noch besser geht!!!!
LG FreeNine
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Vielleicht noch als Anmerkung, das Recht alle gespeicherten Daten zu bekommen , sollte eigentlich immer gegeben sein. Denn es sind letztlich eure Daten, auch wenn sie wer anders verarbeitet/ speichert. (Was ja notwendig ist). Bei Krankengeschichten/ Diagnosen ist nur ein Einschränkung vorstellbar- Kenntnis des Inhaltes gefährdet die Gesundheit im Sinne einer Selbstgefährdung/ verschlechtert massiv die Heilungschancen (z.B. paranoide Störung und derjenige wird suizidal möglicherweise durch die erhaltenen Informationen). sowas muss dann auch begründet werden. Alle anderen Daten z.B. beim Arzt- müssen zugänglich gemacht werden (ich weiß die Praxis sieht leider anders aus). Und immer gleich den Anwalt bemühen- muss abgewägt werden.
Daher bin ich sehr gespannt, ob ihr nur
eine ICD- Codierung bekommt oder was da sonst noch dabei ist. Veordnete Hilfsmittel, Therapien, Rehas, .
lg mara
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(11.07.2013, 15:13)Rosa45 schrieb: Verstehe ich das richtig, ist der Behandlungsverlauf der KV demzufolge umfangreicher an Inhalt wie z. B. "die Mitglieds- und Vorerkrangungsbescheinigung" der Krankenkasse laut Andi2.
Ist diese Anforderung kostenpflichtig?
So ist es. auch kostenlos.
Hallo Rosa,
habe den Beitrag wiedergefunden, hatte ihn auch noch im Hinterkopf.
Da ich mich mit meinen 3 Verfahren irgendwie im Kreis drehe, meine Frage an dich. Du hast den Verlauf bestimmt bei der KV angefordert? Über wie viel Jahre zurück kann man das tun? Was geht daraus genau hervor.
Kann man Verdachtsdiagnosen ( die gestellt werden zwecks Ausschluss und abrechnung dafür nötiger Untersuchungen) und tatsächlich festgestellte gesicherte Erkrankungen unterscheiden? Vieleicht kannst du mir zu deinen Erfahrungen mal eine PN schreiben.
Es geht bei mir u.a. z.B. um folgenden Hintergrund. Krankschreibung, Blockfristen ect. Ein Krankenhausaufenthalt zwecks DD fällt mir auf die Füsse, da Verdachtsdiagnosen zwecks Ausschluss ja gestellt werden und auch abgerechnet (da ja Labor und Untersuchung erfolgten) Diese VD aber nichts mit der eigentlichen Erkrankung und AU.Schreibung zu tun hatte. Diese VD hat aber im weiteren Sinne wieder mit einer anderen Erkrankung mit AU zu tun, die eigentlich eine neue Blockfrist wäre. Wird aber nun zusammengeführt. Usw. Usw. Einsicht in die Krankenscheine hat man mir nicht gewährt. Aber eine Auflistung von Diagnosen ohne ICD-Nummer. Alles wirr... Das ist aber eine andere Sache, die ich hier nicht klären will.
Auf alle Fälle führt man da sehr viel zusammen und der Versicherte ist der Dumme. Die würden ja noch einen Sturz mit Knochenbruch z.b. am Bein und eine Zahnbehandlung zusammenführen z.B. über eine Hintergrundoption Z.B. Schmerz als eine "ursächliche" Krankheit ansehen, da geht einem die Hutschnur hoch...
Danke im Vorraus
LG FreeNine
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25.11.2020, 17:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.11.2020, 19:56 von
FreeNine.)
(25.11.2020, 10:40)claudianeff schrieb: Hat vielleicht jemand in den vergangenen 6 Jahren so einen Behandlungsverlauf beantragt?..
Hallo Claudianeff,
ich hatte es damals auch Mal vor. Aber habe es dann doch nicht beantragt, weil man nur Anspruch einer Übersicht auf einen relativ kurzen Zeitraum hatte.
Ich müsste da Mal nachschauen, wo ich es vermerkt habe.
Definitiv wäre es der Behandlungsablauf der KK, d.h dass was dort gemeldet und abgerechnet wurde. Das hat jetzt nichts mit der Dokumentation des Arztes zu tun.
Jeder speichert ja nur dass, was für ihn relevant ist...
Die Krankenkasse druckt z. b. vor einer Reha auch einen gewissen Behandlungsverlauf des Patienten aus. Dem kann man aber keine Kosten von Behandlungen ect. entnehmen, der ist m. E. vereinfacht .
Ich schaue bei Gelegenheit mal nach. Sonst mahne mich bitte per PN an.
Rosa scheint hier leider nicht mehr aktiv zu sein. :sad:
LG
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@ claudianeff
PS. Mir ging es damals u. a. um die
Patientenquittung.
Zitat:Zusätzlich können Sie nach § 305 Abs. 1 SGB V auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten.
Auf der Patientenquittung finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form. Damit können Sie besser nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erbracht hat.
Wie ich jetzt lese, gibt es auch die
elektronische Patientenquittung, die wohl noch nicht jede Krankenkasse anbietet und die man laut Link anfragen kann.
Zitat:Übersicht über Behandlung und Kosten
Die Abrechnung der Leistungen, die der Arzt im Rahmen seiner Behandlung erbringt, bleibt dem gesetzlich versicherten Patienten grundsätzlich verborgen. Dies ändert sich durch die elektronische Patientenquittung. Sie macht die Abrechnung der einzelnen Behandlungselemente für die Patienten nachvollziehbar. Die Beziehung zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse wird transparenter.
Jeder Patient hat ein Anrecht auf die Ausstellung einer Quittung über die vom Arzt erbrachten Leistungen. Während in der Vergangenheit meist ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse notwendig war, um eine Aufstellung der abgerechneten Leistungen zu erhalten, bieten viele Krankenkassen diesen Service nun auf elektronischem Wege an. Über die Online-Geschäftsstelle der Krankenkasse kann eine elektronische Patientenquittung erstellt werden, die die Leistungen bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten auflistet.
Die elektronische Patientenquittung ermöglicht den Patienten eine Übersicht der Kosten ihrer Behandlung und trägt dadurch zu mehr Transparenz im Gesundheitswesen bei. Gleichzeitig erhalten die Patienten eine Dokumentation über die Krankheitsgeschichte und die getroffenen Behandlungsmaßnahmen. Doppelte Untersuchungen können vermieden werden. ....
Hilft dir das wieter?
VLG
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