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Die Rente ist durch !!!!
#21

Super,ich freu mich für dich!
Das mit den Rückzahlungen finde ich aber besch...eiden.
Was wenn man gar keine Rücklagen hat?
Naja,jetzt hast du erstmal Zeit dich um deine Gesundwerdung zu kümmern.

Der einzige Mist auf dem nichts wächst ,ist der Pessi-Mist( Theodor Heuss)
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#22

Herzlichen Glückwunsch!

Du weißt ja aus dem K-o-R-forum, wie hart viele dort kämpfen müssen.

Zitat:Meine Frau dürfte mit rein gehen sie wurde nur beleht dass sie nichts sagen darf und auch mir nicht helfen dürfte wenn mir etwas nicht einfallen würde.

Da liegt der Arzt falsch, das widerspricht der gesetzlichen Regelung.

SGB X § 13 Absatz 4

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__13.html

§ 13 Bevollmächtigte und Beistände

...(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht....


Das gilt auch für die Begutachtung als Bestandteil des sozialrechtlichen Verfahrens. Nicht von dem Begriff Verfahren verunsichern lassen, ein sozialrechtliches Verfahren beginnt mit der Antragsstellung.

Zitat:Aber egal ich hoffe die Rückzahlungen Stämmen zu können

Nimmst Du selber an, dass Du etwas zurückzahlen musst oder hat Dir das jemand gesagt?

Für den Bezug von Krankengeld gilt bei Zahlung einer rückwirkenden EM-Rente:

Wenn die Rente niedriger als das Krankengeld ist, muss man die Differenz nicht zurückzahlen.

SGB V § 50

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html

§ 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes
(1) Für Versicherte, die

1.
Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung,....

Einigungsvertrages genannte Gebiet geltenden Bestimmungen gezahlt werden,

beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an; nach Beginn dieser Leistungen entsteht ein neuer Krankengeldanspruch nicht. Ist über den Beginn der in Satz 1 genannten Leistungen hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses den Betrag der Leistungen, kann die Krankenkasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern.


Hast Du ALG 1 oder 2 bezogen?

Hier
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...rs-769.php

steht zu ALG 2

Beispiele für Erstattungsansprüche des Jobcenters
Der Rentenversicherungsträger bewilligt am 1 Januar 2011 nachträglich zum 1. Januar 2010 Erwerbsminderungsrente, die rückwirkend zum Wegfall des ALG II-Anspruches führt. ....
Besteht kein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII, hat das Jobcenter keine Möglichkeit, die den ungedecken Teil des Erstattungsanspruches vom Leistungsempfänger zurück zu fordern.


Selbiges bei ALG 1

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/sho...p?t=137542

http://www.finanzfrage.net/frage/vermind...faehigkeit

Ich gehe also davon aus, dass es ALG 1 und 2 genauso ist wie bei der Krankenversicherung, dass die Differenz nicht zurückgefordert werden darf, Du also nichts zurückzahlen muss.

@ FreeNine:

Zitat:Allerdings durfte bei mir keine Begleitperson/Lebenspartner mit zum Gepräch trotz Nachfrage.

Das war rechtswidrig Angry , siehe oben.

Liebe Grüße

Annette
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#23
Rainbow 

Hallo Leute

Weil ich dieses Thema hier gelesen hatte,hab ich einen riesen Schreck bekommen.Darauf hin hab ich mich bei k-o-k mal schlau gemacht. Die Antworten könnt Ihr hier mal nachlesen.

http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=5&t=3608

liebe Grüße an alle

Icon_hundeleine05 "Ein Leben ohne Hund geht auch,aber es lohnt sich nicht"

- Heinz Rühmann -

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#24

Hallo!

(19.11.2012, 09:51)Stahlkocher schrieb:  .Darauf hin hab ich mich bei k-o-k mal schlau gemacht. Die Antworten könnt Ihr hier mal nachlesen.

http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=5&t=3608

Die Inhalte können nur registrierte und eingeloggte Nutzer lesen.

Liebe Grüße

Annette
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#25

Liebe Anette, ich bin sehr froh das du auch hier wieder zu uns gefunden hast ;-)

Im k-o-r Forum hast du denke ich es auch betrachtet es geht um keine Rückzahlungen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld das verrechnet der Rentenbund ja unter sich mit Krankenkasse und Arbeitsamt. An diese stellen ist nichts zurück zu Zahlen!

Es geht um Zahlungen die wie in meinem Falle im öffentlichen Dienst geleistet wurden und die dann anteilmäßig zurück gezahlt werden MÜSSEN.

Diese Rückzahlungen sind unumgänglich und müssen geleistet werden ist leider so.
Kannst du dich noch an "dasBlaulicht" erinnern ? Er wurde wie ich so weit rückwirkend berentet. Ihn kostete die Rückzahlung 3000€ Huh sogar auch aus dem öffentlichen Dienst.
Gruß
Pater

Natürlich ist es rechtmäßig zugelassen eine Begleitperson mit ins Untersuchungszimmer zu nehmen jedoch wird sich kaum jemand sofort mit dem Gutachter anlegen und sagen aber rechtlich darf ich usw... Denn man möchte sich es ja nicht schon von vorne herein verscherzten unsere Zukunft hängt von diesem menschen ab. Des weiteren wird ein depressiver Mensch nicht einmal den Kampfes Wille haben sich gegen den Gutachter zu Stämmen da können die Gesetze sein wie sie wollen ich empfinde es immer als absolute Ausnahme Situation die Begutachtung. Jegliche Vorbereitung ist einem regelrecht entfallen wenn man dann im Untersuchungszimmer steht. Und wenn man raus geht fällt einem wieder ein was man alles noch sagen wollte usw......
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